Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Assoziierung | bpb.de

Assoziierung

A. bezeichnet den vertraglichen Zusammenschluss von Interner Link: Staaten, Organisationen oder Personen zur Wahrnehmung bzw. Durchsetzung gemeinsamer Interner Link: Interessen. Wie im Falle des Interner Link: Europarechtes kann A. auch den Anschluss von Nichtbeteiligten an ein bestehendes Bündnis bedeuten, ohne dass diese volle Mitgliedschaft erlangen, so z. B. die Interner Link: AKP-Staaten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Artikel

Die Flöte Alfred Lichtensteins

Gemeinsam mit anderen jüdischen Künstlern wurde Alfred Lichtenstein nach dem Machtantritt der Nazis von den meisten deutschen Bühnen verbannt, doch eine bemerkenswerte Selbsthilfeorganisation, der…

Artikel

Die NATO

Die NATO ist für Deutschland das wichtigste sicherheitspolitische Bündnis. Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sie mehrere Wandel durchlaufen. Ihre Zukunft hängt auch davon ab, wie die…