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Editorial | Geschlechtsidentität | bpb.de

Geschlechtsidentität Editorial Soziologische Dimensionen von Geschlecht Geschlecht und Geschlechterrolle: Soziobiologische Aspekte Geschlechtsidentität im deutschen Recht Geschlechtsidentität und -dysphorie Medikalisierung "uneindeutigen" Geschlechts Intersexualität: Leben zwischen den Geschlechtern Ver-körperungen des anderen Geschlechts - Transvestitismus und Transsexualität historisch betrachtet Grenzverläufe zwischen den Geschlechtern aus ethnologischer Perspektive Geschlechtsidentität und Menschenrechte im internationalen Kontext

Editorial

Anne Seibring

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"Weiblich", "männlich", "anderes": Nach den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates, der sich vor Kurzem im Auftrag der Bundesregierung mit dem Thema Intersexualität beschäftigt hat, soll für Menschen mit uneindeutigem Geschlecht die Kategorie "anderes" im Personenstandsrecht vorgesehen werden. Anfang 2011 hat das Bundesverfassungsgericht erneut Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt und in diesem Fall unter anderem die Änderung des rechtlichen Geschlechts auch ohne körperliche, operative "Angleichung" zugelassen. Allein diese beiden Beispiele verweisen auf die rechtliche und politische Dimension der Geschlechtsidentität eines Menschen.

Ob sich jemand als Frau, als Mann, als zwischen den Geschlechtern oder als ein drittes Geschlecht fühlt, geht nicht immer mit den biologischen Prädispositionen einher. Lange Zeit ging die Medizin von der heute höchst umstrittenen Annahme aus, eine stabile Geschlechtsidentität könne bei intersexuell Neugeborenen durch operative Geschlechtszuordnung (manchmal auch ohne Wissen der Eltern) und durch Erziehung im zugewiesenen Geschlecht erreicht werden. Viele Betroffene, die - wenn überhaupt - größtenteils erst im Erwachsenenalter davon erfuhren, sind tief traumatisiert.

Für sie wie auch für diejenigen, die von Operationen verschont geblieben sind, sowie für Menschen mit Transidentität kommt hinzu, dass sie in einer Gesellschaft leben, deren binäre Geschlechterordnung kaum Platz lässt für "anderes". Es gilt, in einer notwendigen, möglichst breiten gesellschaftlichen und politischen Debatte deutlich zu machen, dass es beim Schutz der individuellen Geschlechtsidentität um das Wahren grundlegender Menschenrechte geht: die Würde des Menschen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit.