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Erklärung zur Barrierefreiheit für bpb.de

/ 3 Minuten zu lesen

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter der Domain bpb.de veröffentlichte Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain bpb.de veröffentlichte Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Die Bundeszentrale für politische Bildung ist bemüht, die Internetseite bpb.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Externer Link: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Externer Link: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website bpb.de ist mit diesen Anforderungen derzeit nur teilweise vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2022 durch einen externen Anbieter im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) durchgeführten Bewertung. Interner Link: Den Prüfbericht (PDF, 8,4 MB) können Sie hier herunterladen.

Der Bericht kommt zu dem Schluss: „Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit der mobilen Navigation führen dazu, dass insbesondere Screenreader-Nutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.“

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

Laut Prüfbericht waren zum Zeitpunkt der Prüfung 16 von 94 Anforderungen bzw. Prüfschritten (17 Prozent) nicht bestanden. Das betrifft insbesondere folgende Anforderungen:

  • Nicht alle Bilder und Grafiken auf bpb.de haben sinnvolle Textalternativen. (9.1.1.1)

  • Nicht alle Videoinhalte haben Audio-Deskriptionen oder Volltextalternativen. (9.1.2.3 und 9.1.2.5)

  • In einigen Texten fehlen HTML-Strukturelemente zur Kennzeichnung von Überschriften. (9.1.3.1)

  • Formulare mit Feldern, in denen Nutzer/-innen Eingaben machen, bieten keine „Autocomplete“-Funktion. (9.1.3.5)

  • Bei Nutzung individueller Vorder- und Hintergrundfarben ist nicht immer ein ausreichender Kontrast zwischen Text sowie Grafiken und Hintergrund gewährleistet. (9.1.4.3 und 9.1.4.7)

  • Bei mobiler Nutzung der Website ist keine vollumfängliche und fehlerfreie Tastaturbedienbarkeit des Hauptmenüs gegeben. Die Fokusposition ist nicht immer erkennbar. Es fehlen WAI-aria-Auszeichnungen in der mobilen Navigation. (9.2.1.1, 9.2.4.3, 9.2.4.7 und 9.4.1.2)

  • Einige Seiten der Website haben Syntax-Fehler im Quelltext. (9.4.1.2)

Die bpb arbeitet daran, die festgestellten Barrieren zu verringern sowohl auf der redaktionell-inhaltlichen Ebene (insbesondere Text- und Volltextalternativen) als auch auf der technischen Ebene (unter anderem das Überarbeiten der mobilen Navigation, das Ermöglichen benutzerdefinierter Einstellungen, das Beheben von Syntax-Fehlern).

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.04.2021 erstellt und zuletzt am 07.05.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie dafür unsere Kontaktmöglichkeiten unter: Interner Link: https://www.bpb.de/barriere-melden.

Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter E-Mail Link: info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Fussnoten