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Fördervereine und Förderkreise | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de

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Fördervereine und Förderkreise

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Fördervereine sind ein Fundraising-Instrument, das seit einigen Jahren einen regelrechten Boom erfährt. Sie machen einen wesentlichen Anteil der Neugründungen von Vereinen in Deutschland aus. Besonders viele von ihnen unterstützen Kitas und Schulen. Auch zahlreiche Kulturinstitutionen wie Theater oder Museen haben eigene Fördervereine. Fördervereine unterscheiden sich in einigen Aspekten von Fördermitgliedschaften.

Ein Förderverein ist ein eigenständig agierender eingetragener Verein, der mit dem Ziel gegründet wurde, Mittel für eine bestimmte gemeinnützige Organisation (nennen wir sie „Mutterorganisation“) einzuwerben. Der Förderverein selbst ist somit nicht im Sinne des gemeinnützigen Zweckes, zum Beispiel Bildung, der Mutterorganisation tätig. Die Aktivitäten richten sich einzig darauf Mittel einzutreiben, z. B. durch Ansprache und Netzwerken mit potenten Geldgeber/-innen oder die Ausrichtung von Benefizveranstaltungen. Bei Fördervereinen von Schulen und Kitas spielen häufig die Mitgliedsbeiträge die Hauptrolle. Darüber hinaus kann ein Förderverein auch einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Fördervereine werden meist von Engagierten aus dem Umfeld der Mutterorganisation gegründet. Diese identifizieren sich stark mit der Organisation und werden durch den Verein noch stärker gebunden.

Wolfgang Ebert, Mitgründer des Fördervereins „Regionalbüro Arbeit und Leben für Politische Bildung e.V.“ erklärt, dass man bei der Vereinsgründung die Möglichkeit brauche, eine große Anzahl von Menschen anzusprechen, um auf eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern zu kommen. „Sie wollen ja was bewegen mit den Jahresbeiträgen. Diese liegen pro Person bei 20 bis 100 Euro, wobei kleinere Beträge realistischer sind“.

Als eingetragener Verein unterliegt der Förderverein dem Vereinsrecht. Er benötigt einen Vorstand, eine Satzung, regelmäßige Mitgliederversammlungen und eine eigenständige (von der Mutterorganisation getrennte!) Buchführung. Dafür kann der Förderverein die Gemeinnützigkeit beantragen und selbst Spendenbescheinigungen ausstellen. Auch wenn er Mittel einzig für die Zwecke der Mutterorganisation einwirbt, so ist er rechtlich von ihr getrennt. Somit hat die „Mutter“ keinen Zugriff oder Einfluss auf den Förderverein und die eingeworbenen Mittel. Der Förderverein darf jedoch Spenden einnehmen und Fundraisingmaßnahmen durchführen, wo es der Mutterorganisation möglicherweise rechtlich oder bürokratisch erschwert ist (z. B. bei Schulen).

Wenn der Förderverein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat, ist darauf zu achten, dass die Summe der Einnahmen daraus nicht höher ist als die Summe der Einnahmen im ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge und Spenden) - ansonsten droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Eine Ausnahme ist, wenn die gemeinnützige Tätigkeit zeitlich überwiegt – dann reicht in der Regel ein Anteil der ideellen Einnahmen von 10%.

Manchmal werden wirtschaftliche Risiken an einen Förderverein ausgelagert, zum Beispiel große Veranstaltungen der Mutterorganisation mit hohem finanziellem Aufwand. Auch größere Anschaffungen (z. B. elektronische Geräte) können über den Förderverein getätigt und dann der Organisation kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Falle einer Insolvenz der Mutterorganisation gehören diese Anschaffungen dann nicht zur Insolvenzmasse.

Auch bei Fördervereinen ist es üblich, die Mitglieder regelmäßig zu besonderen Events einzuladen, ihnen eine Mitgliederzeitschrift zuzusenden oder ihnen auf andere Weise Dank und Wertschätzung zu zeigen und sie damit an den Verein zu binden.

So ist es auch bei den „Freundinnen des Archivs der deutschen Frauenbewegung e. V.“. Der Förderverein unterstützt die Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung finanziell, Einnahmen erzielt er vor allem durch Mitgliedsbeiträge. Der Förderverein organisiert zudem jährlich einige Kulturveranstaltungen in Kassel, in der Regel Autorinnenlesungen oder Filmvorführungen. „Unsere Mitglieder erhalten freien Eintritt zu den Veranstaltungen, außerdem die jährliche Zeitschrift des Archivs und eine Informationsbroschüre über die Aktivitäten des Vereins und der Stiftung“, sagt Vorstandsmitglied Elke Bockhorst. Die Hauptmotivation für Frauen, als Mitglied die Arbeit der Stiftung finanziell zu unterstützen, sei jedoch inhaltlicher Natur: „Wir sind alle Feministinnen und es ist uns wichtig, dass die Geschichte der Frauenbewegung bewahrt, erforscht und fortgeschrieben wird. Außerdem ist vielen der Austausch und der Kontakt mit den anderen „Freundinnen“ wichtig“, so Elke Bockhorst.

Gerade Organisationen der historischen und politischen Bildung können bei der Mitgliederwerbung und -bindung auf die persönliche Identifikation mit bestimmten Zielen und Themen setzen – und sollten dies auch gezielt tun. So können sie zum Beispiel Teilnehmende eines Vortrags, eines Seminars oder einer Bildungsreise darauf ansprechen, ob sie die Bildungsarbeit des Trägers langfristig mit einer Mitgliedschaft im Förderverein sichern möchten.

Freundeskreis / Förderkreis

Ein Freundeskreis (auch: Förderkreis) ist eine formal nicht näher bestimmte Gruppe von Personen, die sich in der Regel für die Mittelerwerbung (Fundraising) einer gemeinnützigen Organisation einsetzt. Im Unterschied zu einem Förderverein hat ein Freundeskreis jedoch keine rechtliche Grundlage. Er ist eher vergleichbar mit einer externen Arbeitsgruppe. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass keine Formalien zur Gründung, Aufrechterhaltung oder Auflösung nötig sind. Es braucht keinen Vorstand, keine Satzung, keine Mitgliederversammlung usw. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der Freundeskreis nicht so langlebig ist. Es vereinfacht aber gleichzeitig die Aufnahme der Arbeit und ermöglicht eine hohe Flexibilität. Für „Freundinnen und Freunde“ ist der Einstieg niederschwelliger, da keine festen Mitgliedschaften nötig sind.

Freundeskreise sind rechtlich nicht eigenständig (keine juristischen Personen). Daher können sie keine Vereinskonten führen und können auch keine Gemeinnützigkeit beantragen, die für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen notwendig wäre. Die eingeworbenen Mittel kommen nicht dem Freundeskreis, sondern direkt der unterstützten Mutterorganisation zugute. Der Freundeskreis tritt nur stellvertretend auf. Freundeskreise können dennoch durch ihre Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit den Bekanntheitsgrad einer Organisation erhöhen und sind ein relevanter Teil des Fundraisings.

Ein Beispiel für einen Freundeskreis sind etwa Menschen, die sich ehrenamtlich für eine Geflüchteten-Unterkunft engagieren und Benefiz-Veranstaltungen organisieren. Ein anderes Beispiel wäre ein Kreis von Spenderinnen und Spendern eines Bildungsvereins, die regelmäßig für ein bestimmtes Projekt spenden und dafür Öffentlichkeitsarbeit machen.

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