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20 Jahre Stasi-Aufarbeitung Vorbild oder Auslaufmodell?

Dr. Jens Gieseke Jens Gieseke

/ 8 Minuten zu lesen

Ehemalige Mitarbeiter der Stasi wollen heutzutage nicht mehr genannt werden und berufen sich dazu auf ihr Persönlichkeitsrecht. Dem steht jedoch ein Aufklärungsinteresse entgegen. Ein Blick nach Osteuropa zeigt, dass in Deutschland breits einiges erreicht wurde.

Mitarbeiterin mit unsortiertem Aktenmaterial im Zentralarchiv der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BSTU). (© Bundesregierung, B 145 Bild-00001494, Foto: Arne Schambeck)

Vor 20 Jahren am 5. Dezember 1989 nahm mit der Besetzung der ersten Dienststellen der Staatssicherheit in Erfurt und anderen Bezirksstädten der DDR ein einmaliges Unternehmen seinen Anfang: die Sicherung des Aktenbestandes des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR und die Öffnung dieses Bestandes für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Seitdem ist die Öffnung der Stasi-Akten zu einem Erfolgsmodell mit Ausstrahlungskraft nach ganz Osteuropa geworden. Dahinter steht der Grundgedanke, dass der Neuanfang einer demokratischen Gesellschaft die aktive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unter der Diktatur erfordert. Joachim Gauck, der erste Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, hat diese Überzeugung 1991 mit den folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: "Wie wir das Problem der Stasi-Akten auch drehen und wenden – wir werden besser damit fertig, wenn wir Einblick nehmen können in dieses unheimliche Erbe der untergegangenen DDR."

Vernichten oder Offenlegen – Weichenstellungen 1990

Die Entscheidung für die Aktenöffnung war umstritten. Niemand bei den Bürgerkomitees konnte in den ersten Wochen 1990 abschätzen, welche Folgen ihre Öffnung haben würde. Aus Sorge vor Missbrauch ließ der Runde Tisch Anfang März die Magnetbänder der zentralen Personenkartei vor laufenden Kameras zerschreddern. Damit blieb nur noch die Karteikartenversion mit rund 5,2 Millionen Namen, die zwei große Säle in der MfS-Zentrale füllte. Erst nach und nach bildete sich die Überzeugung heraus, dass nur die Offenlegung der Akten Klarheit biete. Dies zeigte deutlich der Fall Wolfgang Schnur, Spitzenkandidat des "Demokratischen Aufbruchs" für die Volkskammerwahl im März 1990 und langjähriger Anwalt von Oppositionellen. Über Wochen brachten MfS-Offiziere Gerüchte über seine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter (IM) in Umlauf, bevor schließlich die Funde des Bürgerkomitees in Rostock bittere Gewissheit schufen.

Nach der Volkskammerwahl bildeten sich zwei Lager. Die Bundesregierung und die DDR-Regierung unter ihrem Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere einigten sich schnell, dass die Akten umgehend geschlossen werden sollten - "differenzierte Vernichtungsregelungen" inbegriffen, wie es das Bundesinnenministerium formulierte. Die Innenminister Wolfgang Schäuble (West) und Peter-Michael Diestel (Ost) machten keinen Hehl daraus, dass sie innere Befriedung durch einen klaren Schlussstrich und Generalamnestie wollten. De Maiziere warnte vor "Mord und Totschlag" im Falle einer Offenlegung von IM-Namen und Schäuble plädierte für einen "möglichst restriktiven Um- und Zugang" zu den Stasi-Akten (Der Vertrag, S. 273). Im Einigungsvertrag sollte daher ein Straffreiheitsgesetz für Spione aufgenommen werden. Dagegen formierte sich breiter Protest: praktisch die gesamte Volkskammer, die Aktivisten der Bürgerkomitees und die Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung votierten für die Öffnung der Akten. Eine Gruppe von Bürgerrechtlern, unter ihnen Wolf Biermann und Bärbel Bohley, besetzte Räume im MfS-Archiv in Berlin-Lichtenberg und forderte unter Androhung eines Hungerstreiks die Übernahme des gerade beschlossenen Gesetzes über die Stasi-Akten ins Bundesrecht. Nach hektischen Verhandlungen beugten sich die beiden Regierungen schließlich dem Druck. Ein Jahr später, im Dezember 1991, nahm der Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz an.

Die Säulen der Stasi-Aufarbeitung

Für die Archivierung und Aufarbeitung ist fortan das neu geschaffene Amt des "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" zuständig. Erster Bundesbeauftragter wird der ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer Joachim Gauck. Schon bald trägt das Amt überall nur noch den Namen "Gauck-Behörde". Zu den Grundsäulen der Aufarbeitung gehören:

- das Recht auf persönliche Akteneinsicht bei vollem Datenschutz gegenüber Dritten - die Überprüfung auf Mitarbeit bei der Staatssicherheit - die Unterstützung der Strafverfolgung - die historische und politische Aufarbeitung in der Öffentlichkeit.

Der Blick in die eigene Akte stellt die meistgenutzte Form der Stasi-Aufarbeitung dar. Seit 1992 wollten mehr als 1,5 Millionen Menschen "ihre" Akte einsehen. Jede einzelne der Einsichten war eine ungewisse Reise in die eigene Vergangenheit. Welche bösen Überraschungen hat die Stasi-Überlieferung für mich parat? Welche Freunde haben mich verraten, welche zu mir gehalten? Jenseits der großen Schlagzeilen ist die persönliche Akteneinsicht die eigentliche "stille Basis" der Aufarbeitung, weil sie den Alltag der DDR-Einwohner im Rückblick unmittelbar betrifft. Erstaunlicherweise steigen in den letzten Jahren diese Anträge wieder an. Was zuerst nach einem zeitweiligen Aufschwung aussah, als im Jahr 2006 der Film "Das Leben der Anderen" in die Kinos kam und die Erinnerung an die dunklen Seiten der DDR wachrief, hat sich inzwischen als "zweiter Atem" der Aufarbeitung entpuppt. Offenbar besinnen sich viele Menschen erst jetzt auf die ferne Welt ihres Lebens in der DDR. Vielleicht fragen die Kinder und Enkel nach: Wie war das eigentlich damals bei euch? Allein 2008 gingen rund 87.000 solcher Anfragen bei der Behörde ein, und zwar zu drei Vierteln von Menschen, die sich das erste Mal für "ihre" Stasi-Akte interessierten.

Das zweite zentrale Ziel der Stasi-Aufarbeitung war, die geheime Mitarbeit bei der Staatssicherheit aufzudecken und belastete Personen aus dem öffentlichen Dienst und politischen Ämtern herauszuhalten. Mehr als 1,7 Millionen Anfragen zu Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes, vorwiegend in Ostdeutschland, sind bislang gestellt worden. Auch die Überprüfungen von politischen Mandatsträgern des Bundestages, der Landtage und Kommunalparlamente gehen in die Hunderttausende. Dabei ist jeder Einzelfall sorgfältig zu überprüfen, unter anderem, weil etliche Akten nur noch in Bruchstücken überliefert sind. Auch haben sich einige öffentliche Arbeitgeber entschieden, nur leitende Mitarbeiter zu überprüfen oder über die hauptamtliche oder inoffizielle MfS-Mitarbeit auch bei eindeutiger Aktenlage hinwegzusehen. So waren zum Beispiel in den neunziger Jahren rund 1.500 ehemalige MfS-Mitarbeiter bei den Polizeien von Bund und Ländern im Dienst. Wie erst 2006 bekannt wurde, hatte das Bundesinnenministerium sogar der im Aufbau begriffenen Gauck-Behörde 1990/91 mehrere Dutzend Wachleute aus MfS-Diensten zugewiesen. Dies geschah wissentlich, wurde aber zunächst geheim gehalten. Noch unübersichtlicher ist die Bilanz bei den inoffiziellen Mitarbeitern. Die Stasi-Debatte nachhaltig geprägte haben vor allem spektakulären Medienschlachten um die tatsächliche oder vermeintliche Verstrickung von prominenten Personen mit der Stasi: Hatte der brandenburgische Ministerpräsident Stolpe gewusst, dass ihn die Kirchenabteilung des MfS über viele Jahre als IM "Sekretär" geführt hatte? Hatte der ehemalige PDS-Chef Gregor Gysi vor 1990 als Rechtsanwalt seine Mandanten an die Stasi verraten? Noch heute werden heftige Debatten über mögliche Stasi-Vergangenheiten geführt, vor allem wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht. Es ist ein erinnerungspolitischer Diskurs, bei dem auch um Deutungshoheit gerungen wird.

Trotz allem lässt der Blick nach Osteuropa erkennen, dass in Deutschland einiges erreicht worden ist. Heutige Debatten in Polen zeigen, dass die verzögerte Aktenöffnung dort unendlichen Spekulationen und politischen Ränkespielen Tür und Tor geöffnet hat. Noch dramatischer ist die Situation in Russland. Nach soziologischen Analysen spielen dort ehemalige KGB-Offiziere heute eine größere Rolle in den Eliten als zu Zeiten der Sowjetunion. Zumindest in den öffentlich sichtbaren Eliten Deutschlands stellen ehemalige hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter wie der Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann die Ausnahme dar. Die Überprüfungsmöglichkeit für den Öffentlichen Dienst lief Ende 2006 aus – rechtlich gilt damit die MfS-Mitarbeit als "verjährt". Seitdem können nur noch Personen überprüft werden, die Spitzenpositionen in Politik, Sport und Verwaltung innehaben. Allerdings können Journalisten und Historiker weiterhin Einsicht in IM- und Mitarbeiterakten nehmen und öffentlich darüber berichten.

Als weitgehend erfolglos hat sich hingegen die strafrechtliche Verfolgung von Stasi-Unrecht erwiesen. Anders als im Fall der Schießbefehlprozesse gegen Grenzsoldaten und deren Befehlsgeber scheiterten die meisten der mehreren tausend Ermittlungsverfahren gegen MfS-Offiziere wegen Verbrechen im Amt an einem Gemisch aus Beweismängeln, Lücken in der Strafbarkeit und der Prozessunfähigkeit der oft betagten Angeklagten. Selbst Erich Mielke wurde nicht für seine Befehle als Minister für Staatssicherheit zur Verantwortung gezogen, sondern wegen eines Mordes an zwei Polizisten 1931. Er bekam dafür sechs Jahre Gefängnis. Härter traf es die westdeutschen Agenten der Staatssicherheit, wie den NATO-Spion Rainer Rupp, der zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde. Seine Ostberliner Vorgesetzten wie Spionagechef Markus Wolf profitierten von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, wonach Stasi-Mitarbeiter von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt wurden, sofern sie ihre Spionagetätigkeit ausschließlich vom Boden der DDR aus begangen haben. Allerdings wurde Wolf wegen Nötigung und Freiheitsberaubung in einem Entführungsfall trotzdem verurteilt. Doch die Folter der fünfziger Jahre und die Mordanschläge blieben in den meisten Fällen ungesühnt. Häufig konnten sich die Opfer nach so langer Zeit nicht mehr präzise an die Täter erinnern. Schriftliche Beweise in den Akten waren vernichtet. So konnte ein Anschlag mit Rattengift auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch nur deshalb geklärt werden, weil der Täter ein Geständnis ablegte.

Eine weitere nicht gelöste, vielleicht auch gar nicht nachträglich zu lösende Aufgabe stellt nach wie vor die Unterstützung von Verfolgten dar. Verlorene Lebenschancen kann kein Gesetz zurückgeben. Was blieb waren Rehabilitierung, Haftentschädigung und eine erst 2007 beschlossene Opferrente von bis zu 250 Euro für "bedürftige" ehemalige politische Häftlinge. Zum Komplex der Aufarbeitung gehört schließlich auch die Möglichkeit, Stasi-Akten für die historische Forschung sowie die Medienberichterstattung zu nutzen. Diese Nutzung ist jedoch schwierig, weil an vielen Punkten der Datenschutz Vorrang vor den Forschungsinteressen hat und es an einem nutzerfreundlichen Recherchesystem fehlt. Gleichwohl gehört das MfS mittlerweile zu den am besten erforschten Geheimdiensten der Weltgeschichte.

Eine erledigte Aufgabe?

Bis heute sind die Stimmen für eine Schließung der Akten nicht verstummt. Politiker wie Altbundeskanzler Helmut Kohl oder Egon Bahr, einstmals engster Berater des Bundeskanzlers Willy Brandt, haben die Aufarbeitung stets als "unappetitlich" abgelehnt. Sie plädierten für einen Schlussstrich. Auch eine Mehrheit der Ostdeutschen von 78 Prozent (2006) lehnt es Meinungsumfragen zufolge mittlerweile ab, "danach zu fragen, ob jemand während des alten DDR-Regimes für die Stasi gearbeitet hat oder nicht". Dennoch ist die Aufklärung über die Staatssicherheit in der politischen Öffentlichkeit zu einem zentralen Element des historischen Bewusstseins der Bundesrepublik Deutschland geworden.

Paradoxerweise scheinen hingegen die Tage der Stasi-Unterlagen-Behörde gezählt. Der zuständige Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hält an dem Ziel fest, das von Weisungen unabhängige Amt aufzulösen und die Akten in Bundes- und Landesarchive zu überführen, um "behördliche Doppelkapazitäten" abzubauen. Wann das sein wird, ist noch nicht klar. Die Bundeskanzlerin hat im Januar 2009 erklärt: "Es ist nach wie vor so viel Aktualität drin, dass sich die Arbeit dieser Behörde im Augenblick jedenfalls noch deutlich von der eines zentralen Archivs unterscheidet." Eine Expertenkommission soll nach der Bundestagswahl 2009 Vorschläge erarbeiten, wie die derzeitigen Aufgaben der Stasi-Unterlagen-Behörde nach der Überführung der Akten in die allgemeine Archivverwaltung erfüllt werden können.

Der bedeutendste Eingriff wird die Aufteilung der Bestände zwischen Bundesarchiv und Landesarchiven sein. Damit zerfällt die bisherige Einheit des Recherchezugriffs und der rechtlichen Regelungen. Es ist völlig offen, wie diese Archive den Ansturm von mehreren zehntausend Anfragen pro Jahr organisatorisch und rechtlich bewältigen sollen. Außerdem wäre nach allgemeinem Archivrecht der Zugang zu Mitarbeiter- und IM-Akten erheblich erschwert. Schon jetzt setzen ehemalige IM und MfS-Offiziere immer häufiger per Gericht ihre Anonymität durch. Sie wollen nach zwanzig Jahren nicht mehr beim Namen genannt werden und berufen sich dabei auf das Persönlichkeitsrecht. Dem steht das Aufklärungsinteresse entgegen. Außerdem leiden die Opfer darunter, wenn dadurch die öffentliche Diskussion zum Erliegen kommt. In Rechnung zu stellen ist auch, dass die MfS-Akten mit 178 Regalkilometern etwa dreimal soviel Umfang haben wie die gesamten sonstigen DDR-Bestände des Bundesarchivs einschließlich des SED-Parteiarchivs. Mit einer beschleunigten und professionalisierten Erschließung ist deshalb bei gleichzeitigem Personalabbau nicht zu rechnen.

Tritt man einen Schritt zurück, so wird deutlich, wie sehr der deutsche Weg der Stasi-Aufarbeitung weltweit als Symbol für den Sieg der demokratischen Revolution in der DDR und den Zusammenbruch der kommunistischen Welt gilt. Jeder Schritt, der auch nur den Anschein erwecken könnte, dieser Weg solle nicht weiter verfolgt werden, kann deshalb eine fatale Signalwirkung haben – gegenüber der interessierten Öffentlichkeit in Osteuropa, aber auch gegenüber all jenen, die in der DDR unter dem Wirken der Stasi zu leiden hatten.

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ist seit 2008 Projektleiter am Zentrum für Zeithistorische Forschung. Nach seinem Studium der Geschichte, Politologie und Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover und Potsdam, war er von 1993 bis 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Zuletzt war er dort Projektleiter und veröffentlichte zahlreiche Beiträge zur Geschichte der DDR-Staatssicherheit.