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Josef Ferdinand Kleindinst (CSU) | Grundgesetz und Parlamentarischer Rat | bpb.de

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Josef Ferdinand Kleindinst (CSU)

Prof. Dr. Erhard H.M. Lange

/ 2 Minuten zu lesen

Im Parlamentarischen Rat

Foto: Haus der Geschichte / Bestand Erna Wagner-Hehmke (© Foto: Haus der Geschichte / Bestand Erna Wagner-Hehmke )

Obwohl nicht Mitglied des Bayerischen Landtags wird Josef Ferdinand Kleindinst im Sommer 1948 von diesem in den Parlamentarischen Rat gewählt. Er ist Mitglied des Ausschusses für Zuständigkeitsabgrenzung und nimmt als stellvertretendes Mitglied häufig an den Sitzungen des Hauptausschusses teil. In zahlreichen Anträgen und Redebeiträgen, die von großer praktischer Erfahrung und breiten verwaltungshistorischen Kenntnissen bestimmt werden, erweist er sich als konsequenter Verfechter einer föderalistischen Sichtweise mit Betonung exekutiver Interessen, einschließlich kommunaler Belange.

So ist seine besondere Aufmerksamkeit darauf gerichtet, welche Rückwirkungen einzelne Zuständigkeitsregelungen und die Ausgestaltung der Finanzverfassung auf diese Ebene haben können. Nachdrücklich wendet er sich gegen die Schaffung einer Bundespolizei. Im Falle eines übergeordneten Koordinierungsbedarfs setzt er auf die Selbstkoordination der Länder. Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes zählt Kleindinst zu den sechs von acht CSU-Abgeordneten, die ihre Zustimmung versagen.

Biografie

Geboren am 20. Oktober 1881 in Mering bei Augsburg, gestorben am 8. September 1962 in Augsburg, römisch-katholisch.

Josef Ferdinand Kleindinst wächst als uneheliches Kind einer Köchin auf. 1888 Umzug nach München. 1902 Abitur. Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie Neueren Geschichte in München. 1906 Erstes juristisches Staatsexamen, danach Vorbereitungsdienst für den bayerischen höheren Justiz- und Verwaltungsdienst.

1909 Zweites Staatsexamen. 1910 Promotion in Würzburg. 1910-1913 wissenschaftlicher Hilfsarbeiter am Bayerischen Statistischen Landesamt. 1913 Wechsel zur Stadtverwaltung Augsburg, verschiedene Dienststellen. 1919 Stadtrechtsrat. 1921-1945 hauptberuflicher Stadtrat in Augsburg, wobei er bis 1933 das Wirtschafts- und Wohlfahrtsreferat inne hat. 1923-1924 Abordnung zum Bayerischen Generalstaatssparkommissar und 1931 zum Reichssparkommissar.

Nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" innerhalb der Augsburger Stadtverwaltung u.a. für den Bereich Wohlfahrt und Kunst zuständig. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs zusätzliche Zuständigkeit für das neu geschaffene Kriegsernährungsamt und für das Kriegswirtschaftsamt. Dabei erweist er sich als unentbehrlicher Verwaltungspraktiker. Trägt maßgeblich dazu bei, einen großen Teil des umfangreichen städtischen und zum Teil auch privaten Kunstbesitzes vor der Zerstörung durch Kriegseinwirkungen zu retten.

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs in den ersten Monaten an Sofortmaßnahmen für den verwaltungsmäßigen und politischen Wiederbeginn in der Stadt Augsburg beteiligt. 1945 Personalreferent und Leiter des Wirtschaftsamts in Augsburg, wegen Differenzen mit amerikanischen Besatzungstellen im Juli entlassen. Mitgründer einer "Augsburger Aufbaugemeinschaft" als späterer Gründungskern der örtlichen CSU. 1945-1948 Leitung des Fürsorge- und Personalreferats der Bezirksregierung Schwaben, 1948 Pensionierung. 1949-1957 Mitglied des Deutschen Bundestags.

Als Vorsitzender des Bundestagsausschusses für das Beamtenrecht hat er wesentlichen Anteil an der Neukodifikation des Beamtenrechts, darunter der Gesetzgebung zu Art. 131 GG. 1953-1957 Vorsitzender des für die Wahl des Bundesverfassungsgerichts zuständigen Wahlmännerausschusses. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag übernimmt Kleindinst den Auftrag von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), eine Geschichte des Parlamentarischen Rats zu schreiben, die aber nie gedruckt wird.

Nachlass: Stadtarchiv Augsburg; Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München.

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Fussnoten