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Bewerbung als Aufseherin | Ravensbrück – Überlebende erzählen | bpb.de

Frauen-KZ Ravensbrück Biografien der Überlebenden Rosa D. Philomena Franz Kató Gyulai Ilse Heinrich Lisl Jäger Anita Köcke Irmgard Konrad Elisabeth Kunesch Gertrud Müller Stella Nikiforova Genowefa Olejniczak Georgia Peet-Taneva Zofia Pocilowska Barbara Reimann Edith Sparmann Schura Terletska Essays zum historischen Kontext Illegaler Brief aus dem KZ Zeichnungen von Violette Lecoq Gedenkstätte Ravensbrück Audio-Interviews Dokument: Bewerbung als Aufseherin Lagepläne Links ins Internet Redaktion Bildnachweis

Bewerbung als Aufseherin Originaldokument

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Vorwort

Im Frauen-KZ Ravensbrück wurden zur Bewachung der inhaftierten Frauen Aufseherinnen der SS, der Schutzstaffel, eingesetzt. Die SS-Aufseherinnen waren für die Bewachung innerhalb sowie außerhalb des Lagers, bei Arbeitskommandos, verantwortlich. Im Januar 1945 waren rund 540 SS-Aufseherinnen im Stamm- sowie in den Außenlagern tätig. Ravensbrück diente ab Frühjahr 1942 aber auch als zentrales Ausbildungslager innerhalb des KZ-Systems. Im Rahmen der "Ausbildung" wurde den SS-Aufseherinnen eingeschärft, die Häftlinge seien "minderwertige Frauen" und "Volksfeinde". In erster Linie war die Ausbildung zur Aufseherin in Ravensbrück ein "learning by doing": Eingebunden in die Strukturen strenger militärischer Disziplin, sollte das Verhalten gegenüber den Häftlingen von anderen Aufseherinnen abgeschaut und nachgeahmt werden.

Insgesamt wurden mindestens 2.600 SS-Aufseherinnen in Ravensbrück "ausgebildet", davon hatten sich etwa zehn Prozent freiwillig beworben. Bei über drei Vierteln aller Aufseherinnen jedoch handelte es sich um Fabrikarbeiterinnen im durchschnittlichen Alter von 26 Jahren, die erst 1944 im Zusammenhang mit dem Einsatz weiblicher KZ-Häftlinge in der Rüstungsindustrie zumeist "dienstverpflichtet" worden waren.

Dokument: Bewerbung als Auseherin

Bewerbung als Aufseherin (© Institut für Zeitgeschichte, München)

Abschrift

Konzentrationslager Ravensbrück
Ravensbrück, den.......
Kommandatur
I/ AZ.: 260/ - Ha.-

Betr.: Bewerbung als Aufseherin
Bezug:
Anlg.:

Auf Grund Ihrer Bewerbung um Einstellung als Aufseherin wird Ihnen kurz mitgeteilt, mit welcher Aufgabe Sie hier betraut werden sollen.

Im Konz.-Lager Ravensbrück sitzen Frauen ein, die irgendwelche Verstöße gegen die Volksgemeimschaft begangen haben und nun, um weiteren Schaden zu verhindern, isoliert werden müssen. Diese Frauen sind bei ihrem Arbeitseinsatz innerhalb und außerhalb des Lagers zu beaufsichtigen. Sie brauchen für diese Arbeit also keine beruflichen Kenntnisse zu besitzen, da es sich ja lediglich um die Bewachung der Häftlinge handelt.

Die Aufseherinnen sind Reichsangestellte und werden nach der TO.A. (Tarifordnung für Angesellte) besoldet. Als Eingangsstufe erhalten Sie Gruppe IX und nach einer Probedienstzeit von 3 Monaten Gruppe VIII. Eine ledige Aufseherin im Alter von 25 Jahren erhält z.B. brutto 185,68 RM und nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge Steuern, sowie sonstiger gesetzlicher Abgaben und Kosten der Verpflegung und Wohnung monatlich 105,10 RM Gehalt. Sie erhalten ferner im Lager im Lager [sic] Gemeinschaftsverpflegung (Truppenverpflegung) die mit täglich 1,20 RM berrechnet wird. Dienstbekleidung, wie Tuch- u. Drillichuniform sowie teilweise Unterwäsche wird Ihnen kostenlos gestellt. Zur Unterbringung stehen hier Häuser mit Dienstwohnungen zur Verfügung, die gut eingerichtet sind.
Bei entsprechender Eignung und Tätigkeit besteht die Möglichkeit, als Lagerführerin in einem der Außenlager des KL Ravensbrück eingesetzt zu werden und Aufrückungsmöglichkeit bis Gehaltsgruppe VI.

Ihre Tätigkeit wird als Kriegseinsatz anerkannt. Sie gehören auch zum Gefolge der Waffen-SS. Voraussetzung für die Einstellung ist daher, daß Sie unbestraft und körperlich gesund sind Sie werden daher gebeten, nachstehende Unterlagen zunächst einzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis,
Lebenslauf,
Lichtbild,
ärztliches Gesundheitszeugnis,
Zuweisung des zuständigen Arbeitsamtes.
Den in der Anlage beigefügten Personalfragebogen wollen Sie sorfältig ausgefüllt zurückreichen. Sie erhalten dann [unleserlich] Bescheid. Die endgültige Einstellung hängt allerdings in jedem Falle von dem Untersuchungsbefund des hiesigen Standortarztes ab. Einstellung kann bei Vorliegen der Einstellungsbedingungen zum nächsten 1. oder 15. erfolgen.

Quelle: Institut für Zeitgeschichte, München.

Fussnoten