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Migrationspolitik - Januar 2016 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik - Januar 2016

Vera Hanewinkel

/ 3 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Asylantragsteller warten am 03.03.2015 im LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Berlin. Das LaGeSo ist die erste Anlaufstelle für Flüchtlinge in Berlin um einen Asylantrag zu stellen. (© picture alliance / ZB)

Im Interner Link: Jahr 2015 sind rund 1,1 Millionen Asylsuchende nach Interner Link: Deutschland eingereist. Das teilte das Bundesinnenministerium im Januar mit. Diese Zahl weicht deutlich von der Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten Asylanträge ab, die sich 2015 auf etwa 477.000 belief . Der Grund: Das BAMF hatte 2015 nicht genügend Personal, um die Asylanträge von allem im Jahresverlauf eingereisten Asylsuchenden entgegen zu nehmen. Asylsuchende warten zum Teil Wochen bis Monate auf einen Termin beim BAMF, um ihren Asylantrag zu stellen. Die Fluchtzuwanderung nach Deutschland setzt sich derweil fort. Im Januar wurden bundesweit 91.700 Asylsuchende im sogenannten System zur Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Damit gehen auch die politischen Debatten um die Frage, wie der Asylzuzug reduziert werden könne, unvermindert weiter.

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer forderte Anfang des Monats die Festlegung einer Obergrenze von maximal 200.000 Geflüchteten pro Jahr. Kritik kam vom Koalitionspartner SPD sowie aus den Reihen der Opposition, da sich eine solche Obergrenze praktisch nicht umsetzen lasse. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) machte wiederholt deutlich, dass sie die Festlegung einer Obergrenze nicht für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Dennoch setzen sich auch SPD und CDU für Maßnahmen zur Einschränkung der Asylzuwanderung ein. So Externer Link: einigte sich die Bundesregierung im Januar darauf, straffällig gewordene Ausländer schneller auszuweisen. Dies soll zukünftig bereits dann möglich sein, wenn ein Straftäter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Damit reagierte die Bundesregierung auf die zahlreichen Diebstähle und sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Externer Link: Kölner Silvesternacht. Diese hatten intensive Debatten über die Integrationsfähigkeit bestimmter Zuwanderergruppen ausgelöst, da die Opfer die Täter als "nordafrikanisch" oder "arabisch" aussehende Männer beschrieben hatten. Da die Zahl der Asylsuchenden aus nordafrikanischen Ländern steigt, will die Bundesregierung Asylanträge von Marokkanern, Algeriern und Tunesiern zukünftig vorrangig und in speziellen Aufnahmeeinrichtungen prüfen lassen sowie diese Länder zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklären. Darüber hinaus drängt sie die Herkunftsländer zu einer schnelleren Rücknahme abgelehnter Asylbewerber.

Während in Deutschland noch darüber gestritten wird, ob eine Obergrenze für die Asylzuwanderung eingeführt werden könnte, hat sich Interner Link: Österreich als erstes EU-Land bereits auf eine solche geeinigt. 2016 sollen dort 37.500 Flüchtlinge aufgenommen werden, halb so viele wie 2015. Bis 2019 sollen insgesamt rund 127.000 Geflüchtete nach Österreich einreisen dürfen. Was genau geschehen soll, wenn diese Zahl erreicht ist, steht noch nicht fest. Die österreichische Regierung will bis Ende März ein verfassungsrechtliches Gutachten dazu erarbeiten lassen, welche legalen Maßnahmen in einem solchen Fall ergriffen werden könnten.

Als Reaktion auf Österreichs Ankündigung einer Obergrenze schränkten Mazedonien, Serbien und Interner Link: Kroatien, später auch Slowenien die Möglichkeiten der Durchreise von Flüchtlingen ein. Zum Teil werden nur noch Geflüchtete über die Grenzen gelassen, die nach Österreich oder Deutschland weiterreisen wollen, um dort Asyl zu beantragen. Bereits seit Anfang Januar führen Dänemark und Interner Link: Schweden wieder Externer Link: Identitätskontrollen an ihren Grenzen durch und lassen nur noch Menschen mit gültigen Identitätspapieren einreisen. In Europa wird debattiert: "Steht Interner Link: Schengen und damit das grenzenlose Europa Externer Link: vor dem Aus?"

Fussnoten

Fußnoten

  1. Als "sicher" gelten solche Länder, "bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet" (Art. 16 a (3) GG).

Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration.
E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de