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Asylbedingte Kosten und Ausgaben | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Asylbedingte Kosten und Ausgaben Infografiken zu Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und flüchtlingsbezogenen Ausgaben im Bundeshaushalt

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Menschen in Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Was steckt hinter diesen Ausgaben? Wie viel kostet das die Bundesländer und welche Ausgaben trägt der Bund?

Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesländer für Asylsuchende?

Zahlen liegen hier für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Demnach haben 2021 alle Bundesländer zusammen rund 4,3 Milliarden Euro (Bruttoausgaben) für solche Leistungen ausgegeben. 2020 waren es rund 4,2 Milliarden Euro, 2019 rund 4,4 Milliarden Euro, 2018 rund 4,9 Milliarden Euro und 2017 rund 5,9 Milliarden Euro.

Insgesamt Externer Link: bezogen Ende 2021 rund 399.000 Personen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2020 waren es 382.000 Personen, 2019 waren es 394.000 Personen und 2018 noch 411.000 Personen. Höchstand waren im Jahr 2015 rund 975.000 Personen.

Nach Externer Link: Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2021 der größte Posten der Asylbewerberleistungen die sogenannten Grundleistungen (rund 1,9 Mrd. Euro). Darunter fallen vor allem Ausgaben für Unterkunft, Lebensmittel, Heizung und Kleidung sowie für Verbrauchsgüter, die in der Regel als Sachleistungen erfolgen. Zweitgrößter Posten sind Geldleistungen als Hilfen zum Lebensunterhalt (rund 1,4 Mrd. Euro), gefolgt von besonderen Leistungen im Bedarfsfall (rund 910 Mio. Euro) insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Da die Länder u.a. durch Rückzahlungen und Kostenerstattungen auch Einnahmen verzeichnen, lagen die Nettoausgaben 2021 mit rund 4,12 Milliarden Euro leicht unter den Bruttoausgaben (rund 4,27 Mrd. Euro). Aktuellere Zahlen liegen bislang nicht vor.

Wie hoch ist der Anteil der flüchtlingsbedingten Ausgaben am Bundeshaushalt?

Im Jahr 2021 leistete der Bund rund 21,6 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben (Stand: Mai 2023). Das entsprach rund 3,9 Prozent der Externer Link: Gesamtausgaben im gleichen Jahr (556,6 Mrd. Euro). 2022 waren laut Externer Link: Finanzplanung des Bundes rund 22,2 Milliarden Euro für asylbezogene Kosten eingeplant, 2023 sind es rund 16,9 Milliarden Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten und Ausgaben, die allein von den Bundesländern getragen werden, die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden zuständig sind.

Im Jahr 2021 entfielen von den rund 21,6 Milliarden Euro an asyl- und fluchtbezogenen Ausgaben der größte Teil wie in den Vorjahren auf die Bekämpfung von Fluchtursachen (9,8 Mrd. Euro), gefolgt von Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren (5,4 Mrd. Euro), Zahlungen zur Entlastung der Bundesländer und Kommunen (3,0 Mrd. Euro), Integrationsleistungen (2,3 Mrd. Euro) sowie die Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Menschen im Asylverfahren (1,0 Mrd. Euro).

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