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Aktuelle Entwicklungen in Deutschland | Deutsche Asylpolitik und EU-Flüchtlingsschutz im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems | bpb.de

Deutsche Asylpolitik und EU-Flüchtlingsschutz Einleitung Flüchtlingsrecht Asylrecht, Flüchtlingspolitik, humanitäre Zuwanderung Flucht und Asyl als europäisiertes Politikfeld Asyl und Asylpolitik Ausblick Literatur

Aktuelle Entwicklungen in Deutschland

Marcus Engler Jan Schneider

/ 4 Minuten zu lesen

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland zunächst ein im internationalen Vergleich weit gefasstes Asylrecht. Dieses wurde insbesondere durch den "Asylkompromiss" 1992/1993 erheblich eingeschränkt. In der Folge sank die Zahl der Asylanträge deutlich. Seit 2009 ist sie jedoch wieder sprunghaft angestiegen. Diese Entwicklung stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Der Umgang mit Flüchtlingen ist mithin erneut zu einem zentralen Thema innenpolitischer und gesellschaftlicher Debatten geworden.

März 2015: Minderjähriger Flüchtling aus Somalia in einer Wohngruppe des Jugendamtes Stuttgart. (© picture-alliance/dpa)

Anstieg der Asylanträge

Seit dem Tiefpunkt im Jahr 2007, als nur knapp 20.000 Erstanträge registriert wurden, steigen die Asylanträge in Deutschland wieder kontinuierlich an. 2014 wurden etwas mehr als 173.000 Erstanträge gestellt, so viele wie seit 1993 nicht mehr. Im internationalen Vergleich der Industrieländer und auch innerhalb der EU gehört Deutschland somit wieder zu den wichtigsten Aufnahmeländern für Asylbewerber. In absoluten Zahlen hat Deutschland im Zeitraum 2010-2014 gemeinsam mit den USA mit Abstand die meisten Asylanträge registriert (jeweils über 400.000 Erstanträge). Gemessen an der Bevölkerungsgröße liegt Deutschland im oberen Mittelfeld der Industriestaaten.

InfoboxWarum kommen Asylbewerber nach Deutschland?

Im Jahr 2014 wurden EU-weit rund 600.000 Asylanträge gestellt, etwa ein Drittel davon in Deutschland. In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder gefragt, warum Schutzsuchende gerade in Deutschland vermehrt Schutz suchen und nicht in anderen europäischen Staaten, die zudem geografisch günstiger liegen. Vielfach wird dies allein auf die vergleichsweise hohen Sozialleistungen für Flüchtlinge in Deutschland zurückgeführt. Diese Betrachtung ist jedoch sehr eindimensional, wie zahlreiche Studien zur Wahl des Zielstaats zeigen. Die Höhe der Sozialleistungen und das Wohlstandsniveau eines Landes spielen zwar eine Rolle, sind aber nicht bedeutsamer als andere Faktoren wie das Schutzniveau und die Unterbringungsstandards. Vielmehr sind oftmals vorhandene soziale Netzwerke der ausschlaggebende Grund bei der Zielstaatswahl. Dies kann auch erklären, warum es zwischen den EU-Staaten große Unterschiede hinsichtlich der Herkunftsländer der Flüchtlinge gibt. Nach Deutschland kommen etwa besonders viele Afghanen, Syrer und Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten, weil es hierzulande im europäischen Vergleich große Communities gibt.*

Scholz (2013); Brekke/Aarset (2009), Nordlund/Pelling (2012), Neumayer (2004); SVR (2014); Baraulina et al. (2007).

Hohe Schutzquoten

In der öffentlichen Diskussion kommt den Schutzquoten, also dem Anteil der positiven Asylentscheidungen an allen Entscheidungen eine zentrale Rolle zu: Sind diese niedrig, wird dies als Indiz dafür herangezogen, dass Asylbewerber nicht schutzbedürftig sind oder das Asylrecht sogar bewusst missbrauchen, um etwa Sozialleistungen zu beziehen. Schutzquoten müssen jedoch differenziert betrachtet werden. Niedrige Schutzquoten – in der medialen Darstellung wird bisweilen fälschlicherweise nur die Anerkennung nach Art. Externer Link: 16a GG berichtet (siehe Abschnitt "Interner Link: Formen nationaler Schutzgewährung") – können auch Ausdruck einer restriktiven Schutzpraxis des Aufnahmestaates sein. Ein sinnvoller Indikator ist indes die Gesamtschutzquote, in die alle Schutzformen einberechnet werden (also Asylberechtigung, GFK-Flüchtlinge, Subsidiärer Schutz). Im Jahr 2014 lag die Gesamtschutzquote in Deutschland über alle Herkunftsländer hinweg bei 31,5 Prozent und somit in etwa im Schnitt der letzten acht Jahre (siehe Abbildung 2). Der deutliche Anstieg der Schutzquoten seit 2007 ist auf die Umsetzung der EU-Qualifikationsrichtlinie zurückzuführen, durch die auch nicht-staatliche Verfolgung als Schutzgrund stärker berücksichtigt wird. Tatsächlich ist das Schutzniveau sogar noch höher, wenn die Schutzquote um die sogenannten "formellen Entscheidungen" bereinigt wird. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, bei denen der Schutzanspruch nicht inhaltlich geprüft wurde, weil zum Beispiel laut Dublin-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote lag 2014 bei 48,5 Prozent. Die tatsächliche Schutzquote liegt abermals höher, da ein Teil der gerichtlichen Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Erfolg haben. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen hat also bisher nicht zu einem Absinken des Schutzniveaus geführt.

Resettlement-Verfahren


Abb. 2: Schutzquoten 2005 bis 2014 (© BAMF 2015b)

Bereits in der Vergangenheit hat sich die Bundesrepublik immer wieder punktuell im Bereich der dauerhaften Umsiedlung von Flüchtlingen engagiert, etwa im Falle der vietnameschen Boatpeople oder 2009 und 2010 im Rahmen einer EU-weit koordinierten Aktion durch die Aufnahme von insgesamt 2.500 irakischen Flüchtlingen aus Syrien und Jordanien. Doch erst seit 2012 verfügt Deutschland über ein permanentes Neuansiedlungsprogramm mit einer jährlich zugesicherten Aufnahmequote. Dieses wurde zunächst auf Basis eines Beschlusses der Innenministerkonferenz eingerichtet. Von 2012 bis 2014 wurden in einer Pilotphase jährlich 300 Flüchtlinge im Rahmen des Interner Link: UNHCR-Resettlement-Programms aufgenommen. Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, das Resettlement-Verfahren zu verstetigen und quantitativ auszubauen. Bislang ist die Aufstockung sehr moderat: 2015 werden 500 Plätze für das Resettlement zur Verfügung gestellt.

Temporäre Aufnahmeprogramme

Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in Syrien hat Deutschland als einer von wenigen europäischen Staaten in größerem Umfang Programme zur temporären Aufnahme syrischer Flüchtlinge außerhalb des regulären Asylverfahrens aufgelegt. Im Mai 2013 wurde ein erstes Bundesprogramm für 5.000 Flüchtlinge eingerichtet; im Dezember 2013 folgte die Zusage für weitere 5.000 und im Juni 2014 für nochmals 10.000 Aufnahmeplätze. Die Flüchtlinge reisen überwiegend aus Syriens Nachbarländern ein (v. a. Libanon), ohne das reguläre Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Sie erhalten einen Aufenthaltstitel für zunächst zwei Jahre und dürfen sofort arbeiten. Zusätzlich zum Bundesprogramm haben 15 Bundesländer (mit Ausnahme von Bayern) Aufnahmeerlasse herausgegeben, mit denen in Deutschland lebende Syrer ihre Angehörigen nach Deutschland holen können, wenn sie sich für die Übernahme von deren Unterbringungs- und Lebenshaltungskosten verpflichten. Gerade diese "Verpflichtungserklärungen" erwiesen sich jedoch für viele Familien als zu hohe Hürde; ferner wurde insbesondere von Flüchtlingsorganisationen bemängelt, die Aufnahmeprogramme seien zu spät beschlossen und zu langsam umgesetzt worden, um wirksame Akuthilfe zu leisten.

Neue Kontroversen

Die seit 2010 stark steigenden Antragszahlen haben die Diskussionen um Asyl und Flüchtlingsschutz in Deutschland erneut zugespitzt. Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen bei der Unterbringung der Flüchtlinge. Das für die Bearbeitung der Asylanträge zuständige BAMF verfügte zwischenzeitlich nicht mehr über ausreichende Personalkapazitäten, sodass sich der Verfahrensstau vergrößerte – obwohl die Parteien der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag 2013 die Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Monate beschlossen hatten.

Insbesondere die hohen Antragszahlen von Asylbewerben aus Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina haben vor dem Hintergrund der sehr niedrigen Anerkennungsquoten (2014: <0,5%) zu einer neuen Debatte um "Asylmissbrauch" geführt. Die Asylantragszahlen waren nach dem Wegfall der Visumpflicht im Dezember 2009 und der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 erzwungenen Erhöhung der Sozialleistungen sprunghaft angestiegen. Als Resultat der Koalitionsverhandlungen vom Herbst 2013 wurden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gesetzlich zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. In Kraft trat die Maßnahme Anfang November 2014, seitdem sind die Antragszahlen etwas zurückgegangen. Im Gegenzug kam es mit einem im September 2014 verabschiedeten Gesetzespaket u. a. zur Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf drei statt bisher neun Monate sowie einer weiteren Lockerung der sogenannten Residenzpflicht, aufgrund derer Asylbewerber ihren Landkreis oder das Bundesland häufig nur in Ausnahmefällen und auf Antrag verlassen durften.

In den ersten Monaten des Jahres 2015 verzeichnete das BAMF eine massive Zunahme der Asylanträge von Staatsbürgern des Kosovo, das bislang nicht zu den deklarierten ›sicheren Herkunftsstaaten‹ zählt. Ähnlich wie im Falle der anderen Westbalkan-Staaten gelingt es den Antragstellern jedoch nur sehr selten, einen Schutzbedarf geltend zu machen. Ihre Asylanträge werden seit Mitte Februar beschleunigt bearbeitet, in der Regel in zwei bis drei Wochen. Verbunden mit einer sehr hohen Ablehnungsrate und Informationskampagnen im Kosovo hatte diese Maßnahme einen deutlichen Rückgang der Asylanträge von Kosovaren zur Folge.

Die Reaktionen auf die mit der Flüchtlingsaufnahme verbundenen Herausforderungen in den Kommunen fallen sehr unterschiedlich aus. Auf der einen Seite gibt es vielerorts große Solidarität und Unterstützung für die Flüchtlinge. Auf der anderen Seite stehen Bürgerbewegungen der Neueinrichtung von Flüchtlingsunterkünften skeptisch bis ablehnend entgegen. Zahlreiche Proteste gegen die Aufnahme von Asylbewerbern wurden dabei von rechtsradikalen Kräften wie der NPD angestoßen oder instrumentalisiert. Dennoch überwiegen bislang Solidarität und Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung und die Situation ist nicht mit jener Interner Link: zu Beginn der 1990er Jahre vergleichbar: Einer 2014 veröffentlichten Studie zufolge würden rund 24 Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine Bürgerinitiative gegen den Bau eines Asylbewerberheimes unterstützen; in einer 1992 durchgeführten Befragung hatte die Ablehnung noch bei 37 Prozent gelegen. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil derer, die ausdrücklich nicht gegen eine Asylbewerberunterkunft votieren würden, von 41 Prozent auf 51 Prozent.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: Deutsche Asylpolitik und EU-Flüchtlingsschutz im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

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Marcus Engler ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Dort arbeitet er schwerpunktmäßig zu den Themen Flucht und Asyl. Er ist zudem langjähriges Redaktionsmitglied von Migration und Bevölkerung.
E-Mail: E-Mail Link: engler@network-migration.org

Dr. Jan Schneider leitet den Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) und ist Research Fellow des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI).
E-Mail: E-Mail Link: jan.schneider@info-migration.de