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Staatsbürgerschaft | Argentinien | bpb.de

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Staatsbürgerschaft

Thomas Maier

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Einwanderung hat in Argentinien eine lange Tradition. Allein zwischen 1870 und 1930 kamen rund sechs Millionen Europäer ins Land. Heute dominiert die Einwanderung aus anderen lateinamerikanischen Staaten. Einwanderer können die argentinische Staatsangehörigkeit durch Geburt auf argentinischem Boden oder Einbürgerung zu erwerben. Die Voraussetzungen dafür wurden 2004 gelockert.

Mitglieder einer bolivianischen Tanzgruppe in Argentinien in traditionellen Kostümen. (© picture-alliance/dpa)

Erwachsene Einwanderer haben die Möglichkeit, die argentinische Staatsbürgerschaft für sich und ihre Familie zu beantragen. Im Ausland geborene Personen, die eine gewisse Zeit in Argentinien gelebt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die argentinische Staatsangehörigkeit erwerben. Die Regularien dazu finden sich in der Verfassung des Landes, die das Territorialprinzip (jus soli) festschreibt, und wurden 2004 überarbeitet. Neben der Modernisierung des Einbürgerungsverfahrens diente die Reform von 2004 hauptsächlich dazu, Restriktionen zu beseitigen, die während der Herrschaft der Militärjunta (1976-1983) eingeführt worden waren, wie beispielsweise die Voraussetzung, nicht nur mündliche und schriftliche Spanischkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Verfassung Argentiniens vorweisen zu müssen, sondern insbesondere auch ein legales Arbeitsverhältnis nachzuweisen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die argentinische Staatsbürgerschaft zu erlangen: Neben dem Territorialrecht bei Geburt auf argentinischem Boden, haben Erwachsene über 18 Jahre auch die Möglichkeit, nach zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Land, die Einbürgerung zu beantragen. Die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts muss von der nationalen Einwanderungsbehörde bestätigt werden. Es gelten einige Restriktionen. So müssen Bewerber um die Staatsbürgerschaft straffrei sein und ihren Lebensunterhalt unabhängig von Zuwendungen aus dem Sozialsystem bestreiten können, sie müssen aber nicht mehr nachweisen, dass sie in einem legalen Arbeitsverhältnis stehen. Daneben eröffnen auch die Ehe mit einem argentinischen Staatsangehörigen oder der Nachweis, Elternteil eines Kindes zu sein, das die argentinische Staatsangehörigkeit besitzt, die Möglichkeit, eine Einbürgerung zu beantragen.

Der Besitz einer doppelten Staatsbürgerschaft ist ein weit verbreitetes Phänomen in Argentinien, das allerdings auf Länder beschränkt ist, mit denen Argentinien ein bilaterales Abkommen unterhält, wie z.B. Spanien, Italien und Chile. Argentinier mit doppelter Staatsbürgerschaft, davon einer europäischen, können die politischen Prozesse in Europa beeinflussen: In Argentinien wohnhafte Inhaber eines italienischen Passes beteiligten sich stark (56,9 Prozent) an den landesweiten Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Italien im Jahr 2008 und beeinflussten so das Wahlergebnis.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Argentinien.

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Thomas Maier ist Doktorand am Institut für Amerikastudien (Institute of the Americas), das Teil des University College London und damit der Universität London ist. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Geschichte von Arbeit und Wohlfahrtsstaat in den Amerikas, insbesondere in Argentinien und auf dem Südkegel Lateinamerikas. E-Mail: E-Mail Link: thomas.maier.12@ucl.ac.uk