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Irreguläre Migration in Österreich | Österreich | bpb.de

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Irreguläre Migration in Österreich

Heinz Fassmann

/ 2 Minuten zu lesen

Österreich ist ein Einwanderungsland. 1,7 Millionen seiner Einwohner haben einen Migrationshintergrund – beide Elternteile sind im Ausland geboren worden. Nicht alle Zuwanderer verfügen jedoch über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Wie viele genau, lässt sich allerdings nur schwer abschätzen.

Ein Banner auf einer Demonstration für einen Wandel in der Flüchtlingspolitik im Oktober 2015 in Wien. Zum Zeitpunkt vor der aktuell hohen Asylzuwanderung liegt, gemessen an der Gesamtbevölkerung, der Wert der irregulär anwesenden Wohnbevölkerung Österreichs zwischen 2,2 Prozent und 0,8 Prozent. (© picture-alliance/dpa)

Irreguläre Migration steht in Österreich nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Das hängt auch mit der Kontrolldichte und dem spezifischen System der Wohnsitzmeldung zusammen. Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, müssen sich anmelden, die Touristen beim Beherbergungsbetrieb und die länger Anwesenden bei der Meldebehörde. Als Bestätigung der Meldung erhält man einen Meldezettel, der unerlässlich ist, um Sozialleistungen zu empfangen, Kinder bei der Schulbehörde anzumelden oder ein Konto bei der Bank zu eröffnen. Alle Meldungen werden in einem zentralen Melderegister gespeichert, welches auch Grundlage der Wanderungsstatistik ist. Es mag Zuwanderer geben, die bei Verwandten oder Freunden wohnen, jeglichen Behördenkontakt meiden und sich daher auch nicht anmelden, aber das bleibt eine schwierig zu schätzende Zahl.

Eine Möglichkeit, den Umfang der Bevölkerung irregulär anwesender ausländischer Staatsangehöriger zu schätzen, basiert auf einer Hochrechnung, die mit der Zahl der Tatverdächtigen aus der polizeilichen Kriminalstatistik operiert. Dabei wird angenommen, dass der Anteil der irregulär anwesenden Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen genauso groß ist wie der Anteil der irregulär wohnhaften Bevölkerung. Vom Bestand der festgenommenen Tatverdächtigen ohne Aufenthaltsstatus kann demnach auf den Bestand der zu einem Stichtag in Österreich nicht rechtmäßig aufhältigen Personen geschlossen werden. Für 2013 ergibt sich damit als Ober- und Untergrenze der irregulären Bevölkerung eine Zahl von rund 183.000 bzw. 65.000 Personen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung liegt der Wert der irregulär anwesenden Wohnbevölkerung zwischen 2,2 Prozent und 0,8 Prozent und damit deutlich über den beispielsweise für Deutschland berechneten Werten (geschätzter Maximalwert 0,5 Prozent) und deutlich unter den Werten Interner Link: Griechenlands und Interner Link: Italiens, wo das Thema der irregulären Migration deutlich stärker im Fokus öffentlicher Debatten steht.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Österreich.

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Heinz Fassmann ist Professor für Angewandte Geographie an der Universität Wien, Obmann der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Vorsitzender des Expertenrates für Integration beim österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie Mitglied des Migrationsrates beim Bundesministerium für Inneres.