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Irregulärer Aufenthalt und Migrationskontrolle | Israel | bpb.de

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Irregulärer Aufenthalt und Migrationskontrolle

Jan Schneider

/ 2 Minuten zu lesen

Irregulärer Aufenthalt in Israel ist selten das Resultat illegaler Grenzübertritte. Vielmehr ist er meist eine unmittelbare Folgeerscheinung der restriktiven Anwerbepolitik, die Aufenthaltsrechte auf maximal fünf Jahre beschränkt, sowie eines Systems, das die Gastarbeiter eng an ihren jeweiligen Arbeitgeber bzw. professionelle Arbeitsvermittlungsagenturen bindet.

Zwar überziehen ein Teil der Arbeiter ihre Visa oder reisen lediglich mit einem Touristenvisum ein. Überwiegend entsteht Illegalität jedoch dadurch, dass Migranten aufgrund längerer Krankheiten, vorenthaltener Löhne, rechtswidriger Unterbezahlung, überlanger Arbeitszeiten oder ausbeuterischer Beschäftigungsbedingungen ihren Arbeitsplatz verlassen und damit ihr Aufenthaltsrecht einbüßen.

Obwohl dies nicht offizielle Politik war, wurden Migranten ohne Aufenthaltsrecht bis zum Beginn des neuen Jahrtausends de facto meist geduldet, u. a. weil ein System zur Ausweisung bzw. Abschiebung nicht existierte und sie für einige der oben genannten Bereiche des israelischen Arbeitsmarktes eine stützende Funktion hatten. Mit den Symptomen einer Wirtschaftskrise während der zweiten Intifada sowie steigenden Arbeitslosenzahlen unter Israelis begründete die Regierung von Ariel Scharon 2002 jedoch einen radikalen Umschwung. Angekündigt wurde die Ausweisung aller "Illegalen", was insbesondere mit der Schaffung einer Einwanderungsbehörde mit polizeilichen Befugnissen ("Immigration Police") verbunden war. Die wahren Gründe für den Kurswechsel dürften indes in der Erkenntnis gelegen haben, dass es sich bei der Gastarbeitermigration nicht wie erwartet um ein vorübergehendes Phänomen handelte. Der Einsicht, auch dauerhaft auf Arbeitsmigration angewiesen zu sein, steht das Ziel entgegen, die Etablierung nicht-jüdischer Bevölkerungsgruppen im Land nach Möglichkeit zu vermeiden. Zentrale Maxime der Migrationskontrolle ist daher, möglichst viele "Illegale" des Landes zu verweisen. Auf ihrer Internetseite wendet sich die Einwanderungsbehörde dazu auch direkt an die Migranten. Hier wird ausländischen Arbeitnehmern, die keine Berechtigung zum Aufenthalt in Israel haben, einerseits eine Art "freies Geleit" versprochen, wenn sie freiwillig das Land verlassen. Zugleich werden mögliche Konsequenzen eines fortgesetzten Aufenthaltes angedeutet.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. http://www.hagira.gov.il/ImmigrationCMS/
    zchuyot/English.aspx

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Dr. Jan Schneider leitet den Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Er ist Research Fellow am Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) und Redaktionsmitglied des Newsletters "Migration und Bevölkerung".