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Staatsbürgerschaft

Ahmet İçduygu und Deniz Sert

/ 3 Minuten zu lesen

Die türkische Staatsbürgerschaft wird hauptsächlich auf drei Wegen vergeben. Kinder von türkischen Müttern oder Vätern erhalten die Staatsbürgerschaft automatisch ex lege, unabhängig davon, ob das Kind in der Türkei geboren wurde oder nicht. Kinder nicht-türkischer Eltern, die in der Türkei geboren werden, und die keinen Zugang zur Staatsbürgerschaft ihrer Eltern haben, erhalten die türkische Staatsbürgerschaft ebenfalls automatisch (ius soli). Die türkische Staatsbürgerschaft kann auch nach dem Ermessen der Behörden vergeben werden.

Die Gesetzgebung hinsichtlich der Staatsbürgerschaft wird hauptsächlich im Staatsbürgerschaftsgesetz (Gesetz Nr. 403 vom 11. Februar 1964) geregelt. Jüngste Änderungen des Gesetzes haben einen wichtigen Einfluss auf den Schutz der Rechte von Zuwanderern gehabt und spiegeln die Veränderungen in der Herangehensweise der Türkei im Umgang mit Migranten wider.

Vor Einführung einer Gesetzesänderung im Jahr 2003 konnten ausländische Frauen die türkische Staatsbürgerschaft direkt erhalten, indem sie einen türkischen Staatsbürger heirateten. Eine große Zahl irregulärer Migrantinnen erlangte auf diese Art und Weise durch Scheinehen Aufenthaltsgenehmigungen. Zur gleichen Zeit war es für männliche Migranten eher schwierig, die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Heirat zu erlangen. Heute sind die Bedingungen zum Erlangen der Staatsbürgerschaft durch Eheschließung für beide Geschlechter vereinheitlicht. Das geänderte Gesetz legt fest, dass Ausländerinnen oder Ausländer, die mit türkischen Bürgerinnen oder Bürgern verheiratet sind, die Staatsbürgerschaft nur unter der Bedingung erlangen können, dass ihre Ehe länger als drei Jahre dauert. Kinder solcher Ehepaare erhalten die türkische Staatsbürgerschaft jedoch unverzüglich.

Um die Bindung zu den türkischen Migranten im Ausland zu erhalten, die sich zunehmend für einen dauerhaften Aufenthalt in ihren Gastländern und die Aufgabe ihrer türkischen Staatsbürgerschaft entscheiden, änderte die Türkei ihr Staatsbürgerschaftsgesetz und legalisierte 1981 die doppelte Staatsbürgerschaft. Die große Zahl türkischer Bürger im Ausland und deren wirtschaftliches Gewicht erklären, warum die Toleranz gegenüber einer doppelten Staatsbürgerschaft im Land gewachsen ist. Eine Vielzahl türkischer Emigranten-Organisationen, insbesondere in Deutschland, haben viel Zeit und Einsatz dafür aufgewandt, die politischen Entscheidungsträger in der Türkei davon zu überzeugen, die Integration der Zuwanderer in den jeweiligen Gastländern zu förden, ohne dass diese ihr Erbrecht in der Türkei aufgeben müssen. Doch auch die Offenheit des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes und die offene Haltung gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft ändern nichts an der Tatsache, dass viele türkische Migranten noch immer Probleme haben, die Staatsbürgerschaft in ihren Aufnahmeländern zu erlangen. Die fehlende Anerkennung durch die Gastländer hindert die Migranten jedoch nicht daran, politisch aktiv zu werden. In Deutschland, wo die doppelte Staatsbürgerschaft ein kontroverses Thema darstellt, werden Migranten-Verbände unterstützt. Dementsprechend gibt es insgesamt 2.014 aktive türkische Migrantenverbände in Deutschland. 668 dieser Verbände sind religiöse Gemeinschaften, 670 beteiligen sich an sozio-kulturellen, 343 an sportlichen und 333 an anderweitigen Aktivitäten. Ein Großteil dieser Gemeinschaften wird mit islamischen Bewegungen in Verbindung gebracht; eine nennenswerte Zahl von ihnen vertritt die kurdische Diaspora.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe Kadirbeyoğlu (2007, 2007b).

  2. Siehe İçduygu (2007b).

  3. Siehe Kadirbeyoğlu (2007, 2007b).

  4. Siehe Kaya (2005).

  5. Siehe Abadan-Unat (2002).

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