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Umweltpolitik

Eckart D. Stratenschulte

/ 4 Minuten zu lesen

"3 x 20 bis 2020": Die EU hat im Jahr 2007 Beschlüsse gefasst, um den Ausstoß von Treibhausgasen und den Energieverbrauch um jeweils 20 Prozent zu verringern, den Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtverbrauch hingegen auf 20 Prozent zu erhöhen.

Kohlekraftwerk Staudinger in Hanau. (© AP)

Ein Politikbereich, der in der Europäische Union in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, ist ihre gemeinsame Umweltpolitik. Diese Politik zielt sowohl auf die ökologischen Lebensbedingungen in der EU, als auch auf die weltweite Klimaveränderung ab, die nur durch gemeinsame Anstrengungen abzubremsen ist.

Es ist klar, dass die Europäische Union alleine keinen entscheidenden Einfluss auf den weltweiten Ausstoß der Treibhausgase nehmen kann. Aber das bedeutet nicht, dass innerhalb der EU, immerhin der größten Wirtschafts- und Handelsmacht der Welt, nichts zu tun wäre. Außerdem wird es nur gelingen, andere Staaten und Staatengruppen "ins Boot zu bekommen", wenn die EU mit gutem Beispiel voran geht.

3 x 20 bis 2020

Unter deutscher Präsidentschaft hat die EU im Jahr 2007 weitreichende Beschlüsse gefasst, die man unter dem Titel "3 x 20 bis 2020" zusammenfassen kann. Das kann man im Externer Link: Ergebnisprotokoll der Frühjahrssitzung 2007 des Europäischen Rates nachlesen, das nach EU-Tradition "Schlussfolgerungen des Vorsitzes" heißt.

So sollen bis 2020 der Treibhausgasausstoß um 20 Prozent reduziert, der Energieverbrauch um 20 Prozent verringert und der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf 20 Prozent erhöht werden. Die EU hat darüber hinaus angeboten, dass sie den CO2-Ausstoß bis 2020 sogar um 30 Prozent reduziert, wenn andere Staaten mitmachen, also die USA, Japan, China, Indien, Russland, Brasilien und weitere Länder.

In der Zwischenzeit ist einiges geschehen, was auch die Umweltpolitik beeinflusst. Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise ist zwischenzeitlich die Industrieproduktion deutlich gesunken – und damit der CO2-Ausstoß. Europa wird sein 20-Prozent-Ziel also wohl erreichen. Das bedeutet: Das Ziel ist nun nicht mehr ehrgeizig und führt nur bedingt zu weiteren Einsparanstrengungen. Dies umso weniger als die Verschmutzungszertifikate, die die Industrie im Rahmen des sogenannten Emissionshandels kaufen müssen, wegen des Überangebots viel billiger sind als von der Europäischen Kommission prognostiziert. Gleichzeitig hat sich auf der internationalen Bühne gezeigt, dass andere Länder außerhalb der EU wenig Interesse daran haben, wirklich etwas für den Klimaschutz zu tun. Hinzu kommt: Aus verschiedenen Gründen wollen einige Mitgliedstaaten auch wieder oder weiter verstärkt auf den Energieträger Kohle zurückgreifen. In Deutschland wird dies mit dem zügigen Ausstieg aus der Kernenergie begründet, in Polen beispielsweise mit der Reduzierung der Abhängigkeit von Russlands Öl- und Gaslieferungen.

Zwar hat die Europäische Kommission im Jahr 2009 erstmals die Position einer Klimakommissarin besetzt, aber insgesamt verläuft die Entwicklung in der Klimapolitik der EU in den letzten Jahren weniger dynamisch. In einem Externer Link: Rahmenplan für eine europäische Klima- und Energiepolitik schlug die Europäische Kommission nun im Januar 2014 vor, die Treibhausgase gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 27 Prozent zu erhöhen, die Energieeffizienz weiter zu steigern und das Emissionshandelssystem zu reformieren.

Entwicklung der europäischen Umweltpolitik

Die gemeinsame Umweltpolitik der Europäischen Union wird schon seit 1972 entwickelt und wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 auch in den EG-Vertrag aufgenommen. Die Umweltpolitik umfasst viele Bereiche: die Reinhaltung der Luft und der Gewässer, die Wiederverwertung von Abfällen, den Lärmschutz und die Erhaltung von Lebensräumen und Artenvielfalt. Diese Umweltschutzmaßnahmen dienen der Erhaltung der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1999) ist die EU auf ein hohes Umweltschutzniveau sowie die Grundsätze der Vorbeugung und Vorsorge verpflichtet (jetzt Art. 191 Vertrag über die Arbeitsweise de Europäischen Union, AEUV). Die Kommission muss, einer Zusatzerklärung zufolge, bei Vorschlägen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Umweltverträglichkeitsstudien erstellen.

Die europäischen Umweltschutzmaßnahmen sollen nicht nur die Lebensbedingungen der in der EU wohnenden Menschen verbessern, sie schaffen zudem gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen und Staaten in der Union. Es kann also nicht sein, dass in einem Land ein Produkt deshalb günstiger hergestellt wird, weil es für das Unternehmen keine oder nur geringe Umweltauflagen gibt, während jenseits der Grenze hohe Standards eingehalten werden müssen, die das Produkt verständlicherweise verteuern. Der gemeinsame Umweltschutz schließt diese Verzerrung des Wettbewerbs und damit einen Wettlauf um die niedrigsten Standards aus.

Im Allgemeinen geben dabei die Organe der EU nur Richtwerte vor, die eingehalten werden müssen. Diese Vorschriften nennen sich Richtlinien. Dort wird beispielsweise festgelegt, wie laut es abends in einer Wohnstraße in einer europäischen Stadt höchstens sein darf (in der Externer Link: Umgebungslärmrichtlinie). Wie die Stadt diese Maßgabe umsetzt - durch Tempolimit, Straßensperrung, einen lärmdämpfenden Straßenbelag oder eine andere Maßnahme - bleibt ihr selbst überlassen. "Brüssel" beschließt also beispielsweise keine Straßensperrung in Hannover.

In vielen Bereichen greifen bereits mittelbar oder unmittelbar europäische Umweltschutzregelungen: im Klimaschutz, bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt, bezüglich der Handhabung und Verarbeitung von Abfällen, hinsichtlich der Reinheit von Luft, Gewässern und Böden, im Katastrophenschutz, bei der Kontrolle chemischer Stoffe und beim Lärmschutz.

Dabei gibt es zahlreiche Bestimmungen, die sich jeweils speziellen Aspekten des Umweltschutzes widmen: So regelt beispielsweise eine Externer Link: Nitratrichtlinie den Einsatz von Düngemitteln, damit nicht übermäßig viel Nitrat in unser Grundwasser gelangt. Externer Link: REACH hingegen ist ein mehrere Bestimmungen umfassendes Paket, welches die Kennzeichnung, Registrierung und Zulassung von Chemikalien in der EU einheitlich festlegt. Regelmäßig fasst die Umweltagentur der EU die Entwicklung der Umwelt und die Wirksamkeit der Umweltschutzmaßnahmen im Externer Link: Umweltlagebericht zusammen.

Fussnoten