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Europäischer Gerichtshof

Eckart D. Stratenschulte

/ 2 Minuten zu lesen

Der Europäische Gerichtshof ist das Gericht der Europäischen Union. Es entscheidet letztinstanzlich über die Auslegung des EU-Rechts. 2012 fällte er 527 Urteile und Entscheidungen.

Der große Saal des Europäischen Gerichtshofes. (© Court of Justice of the European Union)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über die Auslegung des EU-Rechts. Der EuGH besteht aus je einem Richter pro Mitgliedsland, der von seinem Heimatland im gegenseitigen Einvernehmen mit den anderen Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt wird und danach auch erneut berufen werden kann. Das Gericht hat seinen Sitz in Luxemburg und sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verwechselt werden, der ein Organ des Europarates ist und institutionell nichts mit der Europäischen Union zu tun hat. Der EuGH hingegen ist das Gericht der Europäischen Union, das letztinstanzlich über die Auslegung des EU-Rechts entscheidet.

Wenn ein Mitgliedsland, das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission der Ansicht ist, ein Partnerland oder eine der anderen Institutionen verstießen gegen das Recht der Europäischen Union, können sie in Luxemburg Klage einreichen. Das ist auch allen möglich, die von europäischen Entscheidungen betroffen sind, z. B. von einem Bußgeldbescheid der Europäischen Kommission. Wenn ein nationales Gericht unsicher ist, ob eine Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist, holt es eine Stellungnahme des EuGH ein, bevor es unter deren Berücksichtigung entscheidet. So wird die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts gewahrt.

2012 fällte der EuGH, der bei seiner Arbeit von neun Generalanwälten unterstützt wird, knapp 527 Entscheidungen.

Hierbei handelt es sich zum einen um Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte einen Fall zur Beurteilung dem EuGH vorlegen. Zum anderen fällt der Gerichtshof Urteile in Vertragsverletzungsverfahren, die sich gegen einen Mitgliedstaat richten, der gegen das europäische Vertragsrecht verstößt, oder bei Nichtigkeitsklagen, die sich gegen EU-Rechtsvorschriften richten. Darüber hinaus befasst das Gericht sich mit Untätigkeitsklagen, falls die EU-Organe nicht tun, was sie sollen, und steht Privatpersonen oder Unternehmen und Organisationen als Gericht zur Verfügung, wenn diese sich von Maßnahmen der EU ungerecht behandelt fühlen.

In der politischen Diskussion wird gelegentlich kritisiert, der EuGH lege dabei europäisches Recht zu weit aus. Diese Ansicht hat sich auch der frühere Bundespräsident Roman Herzog zu eigen gemacht und 2008 in einem Externer Link: Artikel kritisiert.

Fussnoten