[lat.] D. bezeichnet eine Herrschaftsform, bei der die demokratischen Interner Link: Rechte abgeschafft sind und die Interner Link: Macht über Volk und Interner Link: Staat von einer Einzelperson oder einer Gruppe uneingeschränkt ausgeübt wird. I. d. R. berufen sich Diktatoren bzw. diktatorische Interner Link: Regimeauf einen äußeren oder inneren Interner Link: Staatsnotstand, der die Etablierung nicht legitimer Interner Link: Herrschaft rechtfertigen soll; sie dienen aber i. d. R. nur der (unkontrollierten) Durchsetzung der Interner Link: Interessen und Interner Link: Überzeugungen weniger zulasten und zum Schaden aller (z. B. die nationalsozialistische D., der Stalinismus). D. werden hinsichtlich der Dauer (z. B. Übergangs-D.), der Anzahl der Herrschenden (z. B. Partei-D.), des politischen Hintergrunds (Rechts-, Links-D.) des Ausmaßes der ausgeübten Gewalt (z. B. totalitäre D.) etc. unterschieden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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