M 03.06 Gesetzeslage - Gibt es denn kein Gesetz gegen Cyberbullying?
Gibt es (k)ein Gesetz gegen Cybermobbing? Das Arbeitsblatt beschäftigt sich mit der Gesetzeslage. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten heraus, gegen welche Gesetze die einzelnen Erscheinungsformen von Cybermobbing jeweils verstoßen.
Cyberbullying an sich stellt in Deutschland noch keine Straftat dar. Es gibt kein Gesetz, durch das es als Straftat definiert wird und geahndet werden kann. Doch manche konkreten Ausprägungen von Cyberbullying verstoßen gegen andere schon bestehende Gesetze und stellen somit Straftaten dar, die geahndet werden können und gegen die man folglich auch rechtliche Maßnahmen ergreifen kann.
Im Netz ist alles verboten, was auch sonst verboten ist.
"Grundsätzlich ist im World Wide Web all das verboten, was auch im normalen Alltag des realen Lebens verboten ist", schreibt der Psychologe Gerd Arentewicz. "Es gibt in Deutschland durchaus Gesetze, mit denen Mobbing im Internet belangt werden kann, zum Beispiel Tatbestände zu Beleidigung, Verleumdung oder zur öffentlichen Zurschaustellung einer fotografierten Person. Im Zweifel sei es nie verkehrt, die Polizei einzuschalten", rät Arentewicz, der seit Jahren zu Konflikten am Arbeitsplatz und in der Schule forscht.[1]
Welche Gesetzte sind das, gegen die beim Cyberbullying verstoßen werden können?
Welche der folgenden Cyberbullyingformen verstoßen gegen bestehende Gesetze und welche Gesetze sind dies konkret?
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