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Info 02.04 Kinderinteressenvertretungen in Deutschland | Partizipation vor Ort | bpb.de

Partizipation vor Ort Didaktische Konzeption Sachanalyse "Bist du dabei?" – Eigene Befragung (B1) M 01.01 Rapsong "mitWirkung!" M 01.02 Musterfragebogen M 01.03 Auswertung der Daten mit GrafStat M 01.04 Auswertung offener Fragen M 01.05 Musterauswertung M 01.06 Arbeitsblatt zur Datenauswertung M 01.07 Vergleichsdaten der Bertelsmann Stiftung M 01.08 Definiton von "Partizipation" M 01.09 Jugendliche berichten über ihr Engagement M 01.10 Warum sich Partizipation lohnt Kinderrechte für uns! (B2) M 02.01 Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen M 02.02 Der Bedürfnis-Bazar M 02.03 Was sind Kinderrechte? M 02.04 Entwicklung der Kinderrechte M 02.05 Kinderrechte kurz und knapp M 02.06 Fallbeispiele zur Verletzung von Kinderrechten M 02.07 Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen M 02.08 Index der Entbehrungen von Kindern M 02.09 Einstellungen Jugendlicher M 02.10 Das Recht gehört zu werden M 02.11 Kreuzworträtsel Info 02.01 Lösung zu M 02.03 und M 02.04 Info 02.02 Begriffe zu M 02.10 Info 02.03 Lösung zu M 02.10 Info 02.04 Kinderinteressenvertretungen Info 02.05 Lösung zu M 02.11 Mitmachen! Aber wie? (B3) M 03.01 Beauftragten-Modelle M 03.02 Direkt gewählte Vertretungen M 03.03 Medienorientierte Beteiligung M 03.04 Offene Formen M 03.05 Projektbezogene Form M 03.06 Übersicht Beteiligungsformen Info 03.01 Lösungsskizze Info 03.02 Gemeindeordnungen Info 03.03 Beteiligungsformen Aktion vor Ort (B4) M 04.01 Themenfindung M 04.02 Zeitplan für das Projekt M 04.03 Placemat zur Projektplanung M 04.04 Projektdetails M 04.05 Gruppen- und Aufgabenverteilung M 04.06 Gruppenplanung im Detail M 04.07 Projektwochenplan M 04.08 Reflexionsbogen M 04.09 Zielscheibe zur Evaluation Info 04.01 Ausgangslagen Info 04.02 Projektplanung und -durchführung Info 04.03 Projektideen Info 04.04 Stadtteilerkundung Info 04.05 Projektphasen Info 04.06 Gruppen- und Aufgabenverteilung Methoden Arbeitsergebnisse präsentieren Bedürfnis-Bazar Fotostory erstellen Internetrecherche Kugellagermethode Lückenfüller Museumsgang Partnertandem Placemat Regelplakat erstellen Stummes Schreibgespräch Think-Pair-Share Zielscheibe zur Evaluation Literaturtipps Redaktion

Info 02.04 Kinderinteressenvertretungen in Deutschland

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1. Kinderbeauftragte


Kinderbeauftragte agieren als Vertreter der Interessen und Belange von Kindern. Sie sind in der Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde oder des Landes im Amt für Kinderbeauftragte tätig. Dieses Amt fungiert als Beratungsinstanz aller öffentlichen Gremien bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das Amt eines Kinderbeauftragten ist unabhängig, überparteilich und nicht in eine Hierarchie eingebunden. Ebenfalls ist es von der gesamten Kommune legitimiert. Es kann sowohl hauptberuflich als auch als Ehrenamt ausgeübt werden. Der Kinderbeauftragte wird immer dann konsultiert, wenn es thematische Berührungspunkte zu den Belangen von Kindern und Jugendlichen gibt. Von ihm werden städtische Aktivitäten zur Erhöhung der Kinder- und Familienfreundlichkeit geplant, koordiniert und kontrolliert. Er bietet Sprechstunden für Eltern, Kinder und Jugendliche an und unterstützt letztere auch anwaltschaftlich. Die Kinderbeauftragten setzen sich außerdem für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Vor Ort erstellen sie z. B. Bedürfnisanalysen von Kindern und Familien. Eine gute Kooperation mit Personen aus Politik und Verwaltung ist dabei essentiell. Der hauptamtliche Kinderbeauftragte aus Sachsen-Anhalt sieht seine Aufgaben z. B. in der Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention, der Mitarbeit an der Schaffung einer kinderfreundlichen Umwelt und der Stärkung der Position der Kinder. Hierzu lenkt er bei Gesetzesvorhaben und Maßnahmen der Landesregierung den Blick auf die Interessen der Kinder. Auch für die direkte Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Politik setzt er sich ein. Problematisch ist, dass für die Umsetzung konkreter Maßnahmen oft personelle Ressourcen fehlen.

2. Kinder- und Jugendbüros

Kinder- und Jugendbüros, die vornehmlich auf der kommunalen Ebene tätig sind, sind als Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene konzipiert. Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, Kinderinteressen zu vertreten, Kinderrechte umzusetzen und Partizipationsformen mit Kindern zu fördern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen dafür Sorge, die Kinder und Jugendlichen adäquat bzgl. ihrer Rechte zu informieren und bei deren Einforderung zu begleiten. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Kinderinteressen, Politik und Verwaltung. Die Kooperation mit anderen Einrichtungen, Organisationen und freien Trägern und Ämtern sowie die Netzwerktätigkeit sind unverzichtbar. Auf der Grundlage dieser Vernetzung wird die Möglichkeit der Einflussnahme auf kommunalpolitische Entscheidungen gegeben – vorausgesetzt es handelt sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen. Zu den Hauptaufgaben eines Kinder- und Jugendbüros gehört an erster Stelle die Vertretung der Kinderrechte (z. B. in den Bereichen Jugendhilfe, Stadt- und Verkehrsplanung, Gesundheits- und Umweltpolitik). Dies impliziert das Aufgreifen von Anliegen und Problemen der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendbüros prüfen z. B. kommunale oder städtische Planungs- und Realisierungsprozesse auf Kinderfreundlichkeit. Die Beratung von Eltern, Vereinen, Verbänden und Behörden bei kinderrechtlichen Fragen, nimmt ebenfalls eine wichtige Stellung ein. Doch es werden nicht nur Präventivmaßnahmen getroffen, sondern auch Missständen und Defiziten im Kinderschutz bekanntgemacht. Ziel ist die Schaffung von öffentlichem Bewusstsein für Kinderrechte. Auf der Grundlage ihrer Arbeit geben die Verantwortlichen einen Kinderbericht über die Lebenssituation und die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen heraus. Auch Projektarbeit fällt in den Arbeitsbereich von Kinder- und Jugendbüros. Hierbei sollen Projekte, die die Heranwachsenden motivieren, selbst aktiv zu werden, initiiert werden. Charakteristische Handlungsfelder sind die kinder- und familienfreundliche Stadtgestaltung, die Prüfung der Verkehrslage, die Analyse der Spiel- und Aktionsräume und die Veranstaltung von Kinderfesten. Allerdings laufen Kinder- und Jugendbüros Gefahr zum Aushängeschild der politischen Spitze zu werden. Für eine erfolgreiche Arbeit sollte der finanzielle Spielraum abgesteckt und die pädagogische bzw. kindgerechte Ausbildung gewährleistet sein. Die Angliederung des Beschwerdemanagements an die Kinder- und Jugendbüros könnte eine interessante Zukunftsperspektive sein.

3. Ombudspersonen

Der Terminus "Ombud" (zu übersetzen mit "Vermittler", "Vertreter" oder "Bevollmächtigter" eines anderen, bzw. "Beauftragter") ist schwedischen Ursprungs, findet aber europaweite Verbreitung. Die Bezeichnung "Kinderombudsmann" wird häufig synonym zum Begriff "Kinderbeauftragter" verwendet. Die Ombudsperson gilt sowohl als unabhängige als auch neutrale Vertrauensperson, die verschiedene Fragen und Anliegen gegenüber der Verwaltung und öffentlichen Institutionen entgegennimmt und bearbeitet. Sie ist niemandem unterstellt. Das Hauptaugenmerk liegt auf der anwaltschaftlichen Funktion. Als Ziel wird proklamiert, die Interessen des strukturell unterlegenen Beteiligten durch die Ombudsperson zu stärken und die Machthierarchien auszugleichen. Bei Bedarf erhalten die Betroffenen eine rechtliche Vertretung bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Dies setzt voraus, dass die Anliegen jeweils streng vertraulich behandelt werden und die Zustimmung des Betroffenen immer wieder eingeholt wird. Es ist die Rede von zwei zentralen Aspekten: Zum einen muss publik gemacht werden, dass Kinder überhaupt unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen und zum anderen, dass Kinder Einfluss haben sollen. Erwachsene müssen lernen, die Belange der Kinder aus deren Perspektive wahrzunehmen. In Deutschland gilt der Verein "Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe für Jugendliche (BRJ e.V.)" als erste unabhängige Ombudsstelle. Sie setzt sich für bedarfsgerechte und gesetzmäßige Jugendhilfeleistungen ein. Es existieren noch weitere Modellprojekte, die aber noch in der Entwicklungsphase sind. Es gibt drei Initiativen und Formen von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe:

  1. Eigenständige gemeinnützige Vereine, die sich ausschließlich zu diesem Zweck gegründet haben.

  2. Ombudsstellen, die von einem der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege angehörenden Wohlfahrtsverband betrieben werden.

  3. Ombudsstellen, die von einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe betrieben werden.

4. Kinderanwälte

Seit dem 1. Juli 1998 hat jedes Kind Anspruch auf einen Kinderanwalt. In Deutschland gibt es seit über 20 Jahren den Verband "Anwalt des Kindes", der als zentrale Aufgabe die Sicherung des Wohls des Kindes ansieht und sich dafür einsetzt, dass Kinder in der Gesellschaft Rechte bekommen. Kinderanwälte, die zur Berufsgruppe der Rechtsanwälte gehören, haben als Hauptaufgabe die gerichtliche Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiären Streitigkeiten. Da sich Erwachsene bei Gerichtsprozessen anwaltlich vertreten lassen, sollen auch die Kinder dieses Recht bekommen. Ein Kinderanwalt kommt dann zum Einsatz, wenn sich beispielsweise die Eltern scheiden lassen, Besuchsregelungen vereinbart werden müssen oder die Bestimmung des Wohnortes oder die Herausnahme des Kindes aus einer Pflegestelle geregelt werden muss. Das Jugendamt, das bei einer Scheidung auch häufig anwesend ist, vertritt, im Gegensatz zum Kinderanwalt, nicht einen einzelnen Standpunkt, sondern nimmt die gesamte Familiensituation in den Blick. Der Kinderanwalt stellt dabei sicher, dass die Wünsche des Kindes erfasst und anschließend den Eltern und dem Richter vorgelegt werden. Er nimmt also eine Vermittlerfunktion zwischen Richtern, Anwälten und Eltern ein. Die Kinder werden durch den Anwalt auf das Gerichtsverfahren vorbereitet und zu allen relevanten Terminen begleitet.

5. Koordinierungsstellen für Kinder- und Jugendpolitik

Ziel der Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendpolitik ist es das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Partizipation strukturell auf den verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu verankern. Interessierte junge Menschen werden, ebenso wie Akteure und Initiativen im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendpolitik, unterstützt. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen, die Sicherung von Rahmenbedingungen im Kinderschutz und möglichen Beteiligungsformen und die Koordinierung und Unterstützung von Vernetzungsarbeit sowie die Erarbeitung von Empfehlungen und Entwicklung von Handlungsmethoden.

6. Kinderkommission im Deutschen Bundestag

Die Kinderkommission im Deutschen Bundestag, die es bereits seit 1988 gibt, ist die parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Jede im Deutschen Bundestag vertretende Fraktion sendet ein Mitglied in diesen Ausschuss. Als parlamentarisches Gremium gewährt sie den gesonderten Schutz und die Fürsorge für Kinder und Jugendliche. Da es für die Heranwachsenden oft schwer ist, ihre Bedürfnisse zur Geltung zu bringen, sind sie darauf angewiesen, dass Eltern und auch politische Gremien ihre Interessen berücksichtigen. Ziel der Kinderkommission ist es daher, die Kinder stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Ebenso ist es erstrebenswert die Öffentlichkeit für Kinderanliegen zu sensibilisieren. Zu ihren Aufgaben gehört es u. a. bundesrechtliche Vorschriften auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu prüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge einzubringen. Sie kümmert sich zum Beispiel auch darum, dass es weniger Gewalt gegen Kinder gibt. Es gehört ebenfalls zu ihrer Arbeit, die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu verbessern. Sie kann öffentliche Anhörungen zu wichtigen kinderpolitischen Themen durchführen, nicht öffentliche Expertengespräche beschließen, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln, sie kann Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind leisten und sie kann sich einsetzen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft. Grundsätzlich gilt, dass sich die Kommission nicht in Einzelfälle einmischen darf, bei denen die Interessen der Kinder oder Jugendlichen zwischen den Eltern oder anderen Parteien umstritten sind. Die Kinderkommission ist weder Schlichtungsorgan noch Mediator. Sie ist ausschließlich daran interessiert die Rahmenbedingungen für das Leben der Kinder und Jugendlichen in Deutschland auf der Basis der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zu definieren. Die Kommission ermuntert Kinder dazu ihre Interessen kund zu tun, z. B. indem sie einen Brief oder eine E-Mail darüber schreiben, was sie beschäftigt und was sie verändern wollen. Auf der Grundlage der an sie herangetragenen Wünsche formuliert die Kinderkommission Vorschläge, die den Politikern im Bundestag vorgestellt werden. Wenn die Mehrheit der Politiker die Vorschläge unterstützt, können sie u. U. umgesetzt werden.

Eigener Text nach:

  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.) (2011): Kinderinteressenvertretungen in Deutschland. Schwerpunkte – Grenzen – Potentiale. Ergebnisse der Fachtagung "Bundeskonferenz der Kinderinteressenvertretung" am 23./24.11.2011 in Salzgitter.

  • Deutscher Bundestag (Hrsg.): Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder, Externer Link: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/index.jsp (07.01.2013).

Fussnoten