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Ius soli | bpb.de

Ius soli

Das Ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird deshalb auch als Geburtsortprinzip bezeichnet. Jedes Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wird, erhält demnach automatisch dessen Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft seine Eltern haben. In Deutschland gilt das Ius soli seit der Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2000 als "Optionsmodell" neben dem Abstammungsprinzip (siehe Optionspflicht).

(Quelle: Externer Link: Proverbia-iuris.de)

Fussnoten