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Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Investitionsfonds (EIF) | bpb.de

Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Investitionsfonds (EIF)

P. Becker

Seit 1958 ist die EIB die wichtigste Finanzierungsinstitution der EU. Anteilseigner sind die (nach dem EU-Austritt Großbritanniens) 27 EU-Mitgliedstaaten. Sitz ist Luxemburg. Die EIB soll die langfristigen Finanzaufwendungen zur europ. Integrationsförderung sicherstellen, eine ausgewogene Entwicklung und den wirtschaftlichen wie sozialen Zusammenhalt der EU-Mitglieder unterstützen. Die EIB nimmt hierzu an den Kapitalmärkten Finanzmittel auf, übernimmt Bürgschaften und vergibt Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Phasen an öffentliche und private Investoren. Geleitet wird die EIB vom Rat der Gouverneure, der sich aus den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt (meistens Finanzen). Die EIB hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist nicht an Weisungen des Ministerrates oder des Europäischen Parlaments gebunden. Seit Juni 2000 hält die EIB die Mehrheit der Anteile am EIF, dem auf Risikokapitalfinanzierungen spezialisierten Arm der EIB. Der EIF wurde 1994 von der EG, der EIB sowie Banken und Finanzinstituten aus einzelnen EU-Mitgliedstaaten gegründet. Er ist mit einem Kapital von 3 Mrd. € ausgestattet. Der EIF konzentriert sich auf Kapitalinvestitionen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die EIB finanziert im Zeitraum 2016–20 auch Klimaprojekte im Umfang von 100 Mrd. US-Dollar, sie versteht sich als »Klimabank«. 2018 lag das Finanzierungsvolumen der EIB bei 55,63 Mrd., die Kapitalausstattung der EIB stieg 2013 auf 243 Mrd. Euro; die EIB hat 2.900 Mitarbeiter (Stand: 2019).

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker

Fussnoten