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Europäische Staatsanwaltschaft | bpb.de

Europäische Staatsanwaltschaft

M. Höreth

Die Einrichtung einer E. ist ein wichtiger Baustein zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Strafverfolgungssystems zum Schutz der finanziellen Interessen der EU. Auf dem Europäischen Gipfel von Tampere 1999 ist zunächst auf der Ebene der intergouvernementalen Zusammenarbeit die europ. Behörde Eurojust als Kern einer europ. Staatsanwaltschaft gegründet worden. Die Justizvertreter, die dort seit Ende 2002 arbeiten, stammen aus allen EU-Staaten und dienen als Anlaufstelle für nationale Behörden, um Kompetenzen, Ermittlungen und Verfahren bei Delikten der länderübergreifenden schweren und organisierten Kriminalität zu koordinieren. Die neu geschaffene Behörde soll insbesondere Fachwissen zur Anwendung und Auslegung der jeweiligen Rechtshilfeabkommen bereitstellen und behilflich sein, wenn gemeinsame Strafverfolgungsmaßnahmen koordiniert werden müssen. Nach dem Vertrag von Lissabon (2009) soll eine »echte« europ. Staatsanwaltschaft eingesetzt werden, die im Rahmen der »Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen« zunächst nur zuständig sein wird für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung gegen Täter, die Straftaten begangen haben zum Nachteil für die finanziellen Interessen der Union. Nach langen Verhandlungen gelang es schließlich einer Gruppe von EU-Staaten, sich auf die Errichtung einer E. zu verständigen; eine EU-Verordnung (2017/1939) vom 12.10.2017 legt die rechtliche Basis. Die zunächst 16 (von damals 28) EU-Staaten haben die EU-Kommission am 3.4.2017 aufgefordert, im Rahmen der »Verstärkten Zusammenarbeit«, einem im EU-Vertrag angelegten Mechanismus zur Bildung einer »Koaltion der Willigen«, den Aufbau einer echten E. zu ermöglichen. Inzwischen haben sich 22 EU-Staaten (darunter Deutschland und Österreich) dem Vorhaben angeschlossen (Stand 2019). Die neue E. leitet die rumänische Juristin und ehemalige Korruptionsermittlerin Laura Codruta Kövesi, die gegen den Widerstand der rumänischen Regierung in das EU-Amt gewählt wurde.

Internet

Literatur

  • H. Aden u. a.: The European Public Prosecutor’s Office: strategies for coping with complexity; Studie für den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments, Brüssel, Mai 2019 (Download: www.europarl.europa.eu/studies).

  • H. Radtke: Der Europäische Staatsanwalt – Ein Modell für die Strafverfolgung in Europa mit Zukunft?, in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA) 2004, S. 1-21.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Höreth

Fussnoten

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