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Europäische Verteidigungsagentur | bpb.de

Europäische Verteidigungsagentur

A. Jonas

Die E. wurde im Juli 2004 ins Leben gerufen, ist ein Instrument der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und dient der Harmonisierung der Verteidigungs- und Rüstungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten. Eine solche Harmonisierung soll die Verbesserung der militärischen Kapazitäten der EU nach sich ziehen und somit effektiveres Krisenmanagement im Rahmen der ESVP ermöglichen. Die E. ist v. a. für die Koordinierung der Bereiche Rüstung, Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung und Technologie sowie Beschaffung zuständig. Diese sollen auf EU-Ebene harmonisiert und gebündelt werden und zu einer effizienteren europ. Rüstungsindustrie führen. Die E. ist dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstellt, der den Vorsitz über den Lenkungsausschuss der Agentur führt. Mitglieder dieses Entscheidungsgremium sind die EU-Kommission sowie die Verteidigungsministerien der E.-Mitgliedstaaten, die mehrmals jährlich auf verschiedenen Arbeitsebenen zusammenkommen. Obwohl die Vorteile einer rationalisierten und wettbewerbsfähigen europ. Rüstungsindustrie auf der Hand liegen, stellen nationale Egoismen im hochsensiblen Bereich der Verteidigungspolitik immer wieder ein Hindernis für die E. dar. Seit 2017 gibt es jedoch eine Reihe von Initiativen und Projekten zur Stärkung der verteidigungs- und rüstungspolitischen Zusammenarbeit in der EU (z. B. Europäischer Verteidigungsfonds), in die die E. eingebunden ist.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas

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