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Europäisches Jahr | bpb.de

Europäisches Jahr

T.-C. Bartsch

Die EU ruft seit 1983 jährlich einen inhaltlichen Schwerpunkt aus, auf den sie die EU-Bürger und die nationalen Regierungen besonders aufmerksam machen möchte. Dazu werden in jedem Jahr konkrete Ziele benannt, die durch Aktionen auf der EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch ein »Europäisches Jahr des …« erreicht werden sollen.

Zumeist werden Informations- und Werbekampagnen, wissenschaftliche Untersuchungen und eine Vielzahl von weiteren Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare, Gipfeltreffen, Wettbewerbe oder Bürgeraktionen genutzt, um das Bewusstsein für den Schwerpunkt zu stärken. 2018 stellte die EU für das »Europäische Jahr des Kulturerbes« ca. 8 Mio. € zur Verfügung. Frühere E. waren etwa diesen Themen gewidmet: Tourismus (1990), Lebenslanges Lernen (1996), Sprachen (2001), aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012) und Entwicklung (2015). 2016 und 2017 wurde kein E. ausgerufen. Die Entscheidung über die Themen der Europäischen Jahre wird auf Vorschlag der EU-Kommission durch das Europäische Parlament und den Rat getroffen.

Europäisches Jahr

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

Fussnoten

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