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Lamfalussy-Verfahren | bpb.de

Lamfalussy-Verfahren

P. Becker

Mit dem L. wird die EU-Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und Wertpapiermarktrechtsetzung erleichtert und beschleunigt. Das Verfahren hat 4 Stufen:

Stufe 1: Grundsatzrichtlinien und -verordnungen werden von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet.

Stufe 2: Die technischen Einzelheiten werden in Form von Durchführungsrichtlinien und -verordnungen in sog. Komitologieausschüssen (Experten aus der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten) festgelegt.

Stufe 3: Von den nationalen Aufsichtsbehörden werden gemeinsame Standards und Richtlinien für die einheitliche materielle Umsetzung erarbeitet.

• In Stufe 4 überprüft die Kommission die Umsetzung der Richtlinien auf der Grundlage von umfassenden Berichten, zu denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind.

Das L. geht auf einen Vorschlag des »Ausschusses der Weisen« zurück unter Vorsitz von Alexandre Lamfalussy, von 1994–97 Präsident des Europäischen Währungsinstituts in Frankfurt am Main (Lamfalussy-Bericht vom Februar 2001). Das L. war zunächst auf den Wertpapierbereich beschränkt und wurde vom Europäischen Rat in Stockholm im März 2001 formell beschlossen.

Im Dezember 2002 wurde es auf die EU-Gesetzgebung im Banken- und Versicherungswesen ausgeweitet.

Literatur

  • M. Schrooten: Europäische Finanzmarktintegration, in: T. Beichelt u. a. (Hg.), Europa-Studien: Eine Einführung, Wiesbaden 2006, S. 379-398.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker

Siehe auch:

Fussnoten