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Menschenrechtspolitik der EU | bpb.de

Menschenrechtspolitik der EU

A. Möller

Die M. basiert auf dem Bekenntnis aller EU-Mitgliedstaaten zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Dies ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der EU und soll das Handeln der Union und ihrer Mitglieder nach innen und nach außen leiten. Ein zentrales Bezugsdokument ist die Charta der Grundrechte der EU, die im Dezember 2000 unterzeichnet wurde und mit dem Vertrag von Lissabon (2009) rechtsverbindlich wird. Innerhalb der EU sind Schwerpunkte der M. die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sowie jeglicher Form von Diskriminierung. Als Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wirkt die M. auch gegenüber Drittländern. So kann die EU bei anhaltenden Menschenrechtsverletzungen Sanktionen verhängen, wie etwa das Waffenembargo gegenüber China im Jahr 1989. Die M. kann dabei in Konflikt mit den wirtschaftlichen und außenpolitischen Interessen der Union und ihrer Mitglieder geraten. Seit 1999 veröffentlicht die EU einen Jahresbericht zur M.

Literatur

  • K. Brummer: Konkurrenz um Menschenrechte in Europa: die EU und der Europarat, in: integration, H. 1/2008, S. 65-79.

  • I. Tannous: Menschenrechtspolitik, in: W. Weidenfeld/W. Wessels (Hg.), Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration, Baden-Baden 2011, S. 302-306.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller

Fussnoten

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