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Norderweiterung | bpb.de

Norderweiterung

B. Lippert

N. bezeichnet die am 1.1.1973 vollzogene erste Erweiterung der EG um die nördlichen EFTA-Länder Großbritannien, Irland und Dänemark. Diese hatten wie auch Norwegen 1967 Beitrittsanträge gestellt. Die Verhandlungen wurden am 30.6.1970 eröffnet und mit Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 22.1.1972 beendet. Den Verhandlungen lagen die bis heute geltenden Prinzipien zugrunde (Beitrittsverfahren). Sie verlangten von den neuen Mitgliedern insbesondere die komplette Übernahme des »gemeinschaftlichen Besitzstandes« (d. h. alle bislang beschlossenen Regelungen und Gesetze der EG). Schwierige Verhandlungskapitel betrafen den brit. Beitrag zum EG-Budget, die aus den Verbindungen zu den Commonwealthländern resultierenden Exporte (Zucker, Molkereiprodukte) sowie Landwirtschaft und Fischerei. Die Ratifizierung des Beitrittsvertrags scheiterte in Norwegen, da die Bevölkerung im September 1972 gegen die Mitgliedschaft stimmte (53,5 % nein, 46,5 % ja). Den Startschuss zur N. hatte der Haager Gipfel 1969 gegeben, der auch eine Neujustierung der frz. Europapolitik unter Präsident Pompidou einleitete. Denn die 4 Länder hatten schon 1961/62 erstmals Beitrittsanträge gestellt, die jedoch nach dem gegen Großbritannien gerichteten Veto des frz. Staatspräsidenten Charles de Gaulle 1963 (erneut 1967) nicht weiter verfolgt wurden. Die N. war eine Zäsur in der Entwicklung der EG, da mit Großbritannien ein gewichtiger Vertreter des intergouvernementalen, also die Handlungsspielräume und Souveränität der Mitgliedstaaten schonenden Ausbaus der EG sowie die Stärkung der transatlantischen Dimension hinzukam. Zudem forderte Großbritannien über Jahre hinweg Nachverhandlungen über seinen Beitrag zum EG-Haushalt (»Britenrabatt«).

Literatur

  • N. Nugent (Hg.): European Union Enlargement, Houndmills 2004.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: B. Lippert

Fussnoten

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