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RegLeg

A. Eppler

R. [offiziell: Regionen mit Legislativkompetenzen] ist ein Zusammenschluss der Exekutiven der europ. Regionen, die über eigene Gesetzgebungsbefugnisse verfügen. R. ist ein informelles Netzwerk, dem 73 Regionen aus Belgien, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Finnland und Großbritannien angehören (Stand: 2012). Ziel von R. ist die Stärkung dieser Regionen als Träger eigener Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in der EU und die Bildung eines gemeinsamen Netzwerkes. R. entstand als politische Initiative (v. a. vonseiten der Regionalregierung Flanderns/Belgien) im Vorfeld der Erklärung von Laeken im Dezember 2001 und dem damit einhergehenden Start der EU-Verfassungsdebatte. Im Rahmen von R. treffen sich die Regierungschefs der Regionen 1-mal jährlich, daneben sind thematische Treffen möglich. Neu eingeführt wurde eine »Triopräsidentschaft«: Die Präsidentschaft von R. wechselt jährlich und wird zur Nachhaltigkeit der Aktivitäten jeweils von der vorhergehenden und nachfolgenden Präsidentschaft im Rahmen einer »Triopräsidentschaft« begleitet. Die Arbeit wird durch ein Koordinierungskomitee unterstützt, in dem Regionen aus allen betroffenen Mitgliedstaaten vertreten sind.

Literatur

  • A. Kiefer: Der Verfassungsvertrag für Europa und die Vorbereitung auf seine Anwendung: Initiativen von REG LEG im Jahr 2004, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hg.), Jahrbuch des Föderalismus 2005, Baden-Baden 2005, S. 607-619.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler

Siehe auch:

Fussnoten

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