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Römische Verträge

M. Große Hüttmann

Am 25.3.1957 wurden in Rom im repräsentativen Saal der Horatier und Curiatier im Konservatorenpalast die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) von den Vertretern der Regierungen Belgiens, der Niederlande, Luxemburg, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens unterzeichnet. Der anwesende dt. Bundeskanzler Konrad Adenauer stellte in einer kurzen Rede die Bedeutung des Ortes heraus: »Europa hätte keinen würdigeren Rahmen für diese Konferenz finden können als diese seine ehrwürdigste Stadt«. Mit den beiden Verträgen wurde – nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder: Montanunion) von 1951 der nächste, noch bedeutendere Schritt der europ. Integration unternommen. Die Ziele der R. waren:

• Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll;

• Abbau interner Handelshemmnisse und Errichtung eines gemeinsamen Marktes;

• Bewegungsfreiheit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sowie die

• engere Zusammenarbeit in der friedlichen Nutzung der Atomenergie.

Die institutionelle Struktur und die Organe der EGKS (Parlament, Kommission, Rat, Gerichtshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss) wurden in den R. für alle 3 europ. Gemeinschaften übernommen. Die R. traten am 1.1.1958 in Kraft. Sie gehen zurück auf die Konferenz von Messina vom 1.-3.6.1955, auf der die europ. Außenminister ihren belg. Kollegen Paul-Henri Spaak damit beauftragten, einen Bericht zu erarbeiten, auf dessen Basis die späteren Verhandlungen geführt wurden. Der Hintergrund dieses neuerlichen Versuchs, die Pläne einer engeren Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftspolitik und der Atomenergie zu konkretisieren, war das Scheitern des Vertrags zur Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954. Dieses Scheitern brachte die Befürworter zu der Überzeugung, dass eine europ. Zusammenarbeit auch und v. a. auf wirtschaftlichem Gebiet notwendig sei. V.a. der niederl. Außenminister Beyen stand für diese Idee. Damit fand die Idee einer Zollunion und der Errichtung eines gemeinsamen Marktes und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen die notwendige Unterstützung; weil die Atomenergie in den 1950er-Jahren als eine wichtige Voraussetzung für die ökonomische Entwicklung in den Industriestaaten galt, wurden EAG und EWG als komplementäre Projekte behandelt. Am 25.3.2007 gedachten die europ. Staats- und Regierungschefs in Berlin 50 Jahre nach der Unterzeichnung der R. im Rahmen eines Festaktes und verabschiedeten die »Berliner Erklärung«.

Literatur

  • F. Knipping: Rom, 25. März 1957, München 2004.

  • W. Loth: Der Weg nach Rom: Entstehung und Bedeutung der Römischen Verträge, in: integration, H. 1/2007, S. 36-43.

  • D. Phinnemore/A. Warleigh-Lack (Hg.): Reflections on European Integration. 50 Years of the Treaty of Rome, Basingstoke 2009.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann

Siehe auch:

Fussnoten

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