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Sultan | bpb.de

Sultan

(arab. sulṭān, «Macht», «Machthaber»). Muslim. polit. The­o­retiker bestimmten das Amt des S. in Abgrenzung zum Interner Link: Kalifat nicht als das eines Nachfolgers des Propheten Interner Link: Muḥammad und damit Führers der muslim. Gemeinschaft in religiöser und polit. Hinsicht, sondern beschränkten es auf die polit. Führung. Zur Legitimation des Sultanats entwickelten Gelehrte den Gedanken der Delegation bestimmter Aufgaben durch einen Kalifen an den S. De facto waren und sind S. meist absolute Herrscher (z. B. in Brunei), die sich auch die Aufsicht über religiöse Angelegenheiten vorbehalten. Der Begriff S. wird auch als Titel für Offiziere und Gouverneure oder als Ehrenname für Mystiker gebraucht.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten