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Schiiten

(auch Schia, von arab. shīʿat ʿAlī, «die Partei ʿAlis»). Die S. stellen heute ca. 15 % der Muslime. Die größte schiit. Fraktion ist die Zwölferschia mit Zentren im Süd-­Irak, Iran und auf dem Indischen Subkontinent sowie mit bedeutenden Minderheitsgruppen in Afghanistan, Libanon, Zentralasien, der Türkei und den arab. Golfstaaten. Von den in Deutschland lebenden bis zu 4 Mio. Muslimen (2016) sind etwa 7 % schiit. Bekenntnisses. Nach dem Tod des Propheten Interner Link: Muḥammad zerstritten sich die Gläubigen in der Frage seiner Nachfolge als Leiter der Gemeinde. Während die Mehrheit der Muslime, die Interner Link: Sunniten, die vier sog. «rechtgeleiteten Ka­lifen» anerkennt, halten die S. einzig den vierten von ihnen, den Vetter und Schwiegersohn des Propheten Interner Link: ʿAlī ibn Abī Ṭālib, für seinen rechtmäßigen Nachfolger. Sie berufen sich dabei auf zwei Aussprüche Muḥammads, die sie in diesem Sinne interpretieren. Grundlegend für die Zwölferschia ist die Imamatslehre, welche eine Kette von zwölf Interner Link: Imamen annimmt, angefangen mit ʿAlī als erstem und seinen Söhnen Ḥasan und Interner Link: Ḥusain als zweitem und drittem Imam. Das Imamat wird an die direkten männlichen Nachkommen der Prophetenfamilie (Muḥammad, Interner Link: Fāṭima und ʿAlī) weitergegeben, denen – bis auf ʿAlī – das Recht auf weltliche Macht vorenthalten worden sei. Die Imame gelten den S. als sündenlos und unfehlbar. Nach schiit. Lehre ist der Zwölfte Imam nicht gestorben, sondern lebt in der Verborgenheit fort und wird eines ­Tages als Messias, «der Rechtgeleitete» (Interner Link: Mahdi), erscheinen, um die Herrschaft der Tyrannen zu beenden und Gerechtigkeit walten zu lassen. Schiit. Auffassung zufolge starben die übrigen elf Imame als Interner Link: Märtyrer, doch ist es v. a. das Martyrium des dritten Imams Ḥusain, dessen bis in die Gegenwart von S. in Trauerfeiern während des Monats Muḥarram gedacht wird. Im Gegensatz zu den Sunniten glauben die S., dass der Interner Link: Koran erschaffen sei. Die schiit. Rechtsprechung beruht auf dem Koran, der Überlieferung vom Tun und Lassen des Propheten und der Imame sowie dem Konsens der Interner Link: Gelehrten und deren eigenständiger Rechtsfindung aufgrund rationaler Erwägungen. Bedingt durch ihre ablehnende Haltung gegenüber den zumeist sunnit. Herrschern entwickelten schiit. Rechtsgelehrte verschiedene Formen des Umgangs mit den Herrschenden. Traditionell waren sie auf polit. Abstinenz bedacht, auch wenn es immer wieder zu polit. Kooperation und zur Übernahme von Ämtern kam. Hierbei war S. in hohen Positionen die Tatsache von Nutzen, dass es ihnen erlaubt, ja sogar geboten war, das eigene Bekenntnis in einer diesem feindlich gesonnenen Umwelt oder zum Schutz der zwölferschiit. Gemeinde zu verbergen (arab., pers. taqīya). Polit. Aktivismus, um die weltliche Herrschaft mit der Interner Link: Scharia in Übereinstimmung zu bringen, der bis zum Sturz einer Regierung führen konnte, zeigte sich im 20. Jh. in der Iran. Revolution. Gegen Ende des 18. Jh. begann sich unter den zwölferschiit. Rechtsgelehrten eine Schule durchzusetzen (arab. uṣūlīya), die die Gläubigen in zwei Kategorien einteilte, nämlich die Gelehrten mit der Erlaubnis zu lehren (arab. mujtahid) und die theolog. nicht ­ausgebildete Mehrheit der Gläubigen (arab. muqallid). Da die Rechtsgelehrten den zwölften Imam während seiner Verborgenheit verträten, müsse sich jeder Schiit der Lehre eines lebenden Gelehrten anschließen, denn nur diese seien befähigt, den Koran und die an­deren Rechtsquellen des Islams zu interpretieren. Durch die Übereinstimmung der Gläubigen wird ein (oder mehrere) oberster Rechtsgelehrter, eine sog. «Instanz der Nachahmung» (arab. marjaʿ al-­­taqlīd), bestimmt. Diese Gelehrten gelten jedoch keinesfalls als unfehlbar, ihre Entscheidungen sind vorläufig und können im Prinzip durch die Rechtsfindung eines anderen mujtahid aufgehoben werden.

Literatur:Ende, W.: «Der schiitische Islam», in Ende, W./Steinbach, U. (Hg.): Der ­Islam in der Gegenwart, 52005, 70 – 89. – Halm, H.: Die Schiiten, 2015. – Amirpur, K.: Der schiitische Islam, 2015.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Anja Pistor-­Hatam, Universität Kiel, Islamwissenschaft

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten