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Abbuchungsermächtigung | bpb.de

Abbuchungsermächtigung

Vollmacht, die man einem Dritten (z. B. Vermieter) einräumt, vom eigenen Konto Geldbeträge per Interner Link: Lastschrift (siehe dort) abzubuchen. Dieses Verfahren ist weit verbreitet und findet insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen Anwendung (z. B. Mietzahlung).

Der Kontoinhaber hat ein achtwöchiges Widerspruchsrecht, d. h., er kann, wenn ihm eine Abbuchung nicht gefällt, ohne Begründung den abgebuchten Geldbetrag zurückfordern. Die Bank muss dann die Abbuchung zurücknehmen und den abgebuchten Betrag wieder dem Konto gutschreiben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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