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administrative Preise | bpb.de

administrative Preise administrierte Preise

Bezeichnung für Preise, die nicht durch das freie Spiel der Kräfte von Angebot und Nachfrage am Markt gebildet, sondern von staatlichen Einrichtungen festgesetzt werden. Zu den staatlich festgesetzten Preisen zählen z. B. die Tarife öffentlicher Verkehrsmittel oder die Preise für die Benutzung kommunaler Schwimmbäder. Von administrativen Preisen wird aber auch gesprochen, wenn Großunternehmen, die über eine entsprechende Interner Link: Marktmacht (siehe dort) verfügen, die Preise z. B. für Markenartikel bestimmen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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