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Ansparrücklage | bpb.de

Ansparrücklage Investitionsabzugsbetrag

eine Regelung für kleine und mittlere Unternehmen, für geplante neue Investitionen bis zu 154 000 € maximal 40 % der Investitionssumme in eine steuersparende Rücklage stellen zu dürfen.

Die Ansparrücklage wurde 2010 durch die Möglichkeit ersetzt, für die künftige Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden und eine gesonderte Abschreibung (Sonderabschreibung) in Anspruch zu nehmen.

Begünstigte Unternehmen sind etwa Gewerbebetriebe, deren Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht mehr als 335 000 € beträgt. Der Steuerpflichtige muss beabsichtigen, das Wirtschaftsgut in den folgenden 3 Jahren anzuschaffen oder herzustellen und die Summe der Investitionsabzugsbeträge darf nicht mehr als 200 000 € betragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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