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Arzneimittelrecht | bpb.de

Arzneimittelrecht Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

gesetzliche Regelungen, die vor gesundheitlichen Gefahren schützen und zusätzlich den Verbraucher vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahren sollen. Das Gesetz sorgt z. B. dafür, dass durch Arzneimittel Geschädigte einen Schadensersatzanspruch haben; dabei haftet der Hersteller für einen von seinem Arzneimittel verursachten Schaden auch dann, wenn er den Schaden nicht verschuldet hat. Das Gesetz unterwirft die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln strengen Regeln und eingehender staatlicher Kontrolle. Neue Arzneimittel dürfen grundsätzlich erst nach Prüfung und Zulassung durch das (staatliche) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Sitz: Berlin) verkauft werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten