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Biersteuer | bpb.de

Biersteuer

eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Schon im Mittelalter wurde sie in Städten erhoben, vom 15. Jahrhundert an war sie für die Landesfürsten ein wichtiger Bestandteil ihrer Besteuerung. Heute ist die Biersteuer eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird und den Ländern zusteht. Bier aus Malz wird besteuert, alkoholfreies Bier nicht. Das Steueraufkommen beträgt (2015) 676 Mio. €.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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