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Branntweinsteuer | bpb.de

Branntweinsteuer Branntweinmonopol

Die Steuer auf Branntwein (Alkohol) ist eine Verbrauchsteuer, die dem Bund zufließt. Ihr Aufkommen beträgt etwa 2 Mrd. €. Grundsätzlich ist Alkohol, der in Deutschland erzeugt wird, an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach/Main abzuliefern (Ausnahme: Alkohol aus Korn, Obst und Wein). Diese Bundesoberbehörde sorgt für die Durchführung des Branntweinmonopols, d. h. der alleinigen Aufsicht und Kontrolle über die Alkoholerzeugung in Deutschland. Die Bundesmonopolverwaltung reinigt den von ihr übernommenen Branntwein und verkauft ihn an die Verwender, die dafür je Hektoliter einen Steuersatz von 1 303 € zu zahlen haben. Das Monopol soll zum 31. 12. 2017 enden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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