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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | bpb.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin, Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, Bankenaufsicht

selbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Bundesanstalt entstand 2002 durch die Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Die Bundesanstalt vereint die Geschäftsbereiche der drei ehemaligen Aufsichtsämter und führt diese fort.

Die BAFin kontrolliert Banken, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, Fonds und Kapitalanlagegesellschaften, um die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors sicherzustellen. Dazu gehören die Solvenzaufsicht (u. a. Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Finanzunternehmen, Einlagesicherung), Marktaufsicht (u. a. faire und transparente Marktbedingungen, kein Insiderhandel, Bekämpfung von Geldwäsche), Anleger- und Verbraucherschutz (u. a. Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen).

Im Bankwesen übt die BAFin die Aufsicht über die Banken, Bausparkassen und Investmentgesellschaften nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) aus, soweit keine Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank besteht. Die Ausübung dieser Bankenaufsicht erfolgt im öffentlichen Interesse. Sie hat Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können.

Anschrift: Graurheindorfer Straße 108, 55117 Bonn; Telefon: 0228 41080; Internet: www.bafin.de.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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