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Börsenorganisation

Das deutsche Börsenwesen ist regional strukturiert. Neben der bedeutendsten Frankfurter Wertpapierbörse gibt es sechs weitere Börsen in Deutschland: die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg, die Bayerische Börse München, Berliner Börse, Baden-Württembergische Börse zu Stuttgart, die Rheinisch Westfälische Börse Düsseldorf und die Niedersächsische Börse Hannover. Die Börseninfrastruktur, Personal, technische Ausstattung und Räumlichkeiten, wird der Börse durch ihren Träger, Industrie- und Handelskammer oder private Börsenvereine, zur Verfügung gestellt. Die Ausnahme bildet die Frankfurter Börse, deren Trägerschaft die Interner Link: Deutsche Börse AG (siehe dort) übernommen hat.

Als Aufsichtsgremium im Rahmen der Börsenselbstverwaltung richten die Wertpapierbörsen Interner Link: Handelsüberwachungsstellen (siehe dort) ein, welche die Börsendaten erfassen und auswerten. Geleitet wird die Börse durch eine Börsengeschäftsführung. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie die Überwachung erfolgt durch den Börsenrat. Über die Zulassung der Wertpapiere zum amtlichen Handel entscheidet die Zulassungsstelle.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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