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Depot | bpb.de

Depot Wertpapierdepot, Depotkontos, Depotgebühren

Bezeichnung der Banken für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren Dritter. Mindestens einmal im Jahr muss aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen das Kreditinstitut, das Wertpapiere in einem Depot eines Kunden in Girosammelverwahrung oder Streifbandverwahrung verwahrt, dem Kunden eine detaillierte Aufstellung seines Depotkontos zukommen lassen. Bei den meisten Banken muss der Depotbesitzer Depotgebühren für diese Dienstleistung zahlen, zu der auch die Einlösung von Dividenden- und Zinsscheinen zählt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten