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Einzelkosten

Kosten, die sich direkt dem Kostenträger, d. h. einer bestimmtem Leistung (z. B. Reparatur) oder einem bestimmten Auftrag, zurechnen lassen (Gegenteil: Gemeinkosten); dazu zählen: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sondereinzelkosten der Fertigung (Modelle), Sondereinzelkosten des Vertriebs (Vertreterprovision).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten