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Ersatzkassen | bpb.de

Ersatzkassen Verband der Ersatzkassen

wichtige Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 26 Mio. Versicherten. Eine Ersatzkasse durfte nur solche Personen aufnehmen, die zu ihrem Mitgliederkreis (Berufsgruppe) gehören. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz ist diese Beschränkung aufgehoben worden. Seit 1996 besteht somit freier Zugang aller Versicherungspflichtigen zu den Ersatzkassen.

Zum 1. 1. 2009 haben sich der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) zum Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammengeschlossenen. Ersatzkassen sind: Barmer GEK, DAK - Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK), Kaufmännische Krankenkasse - KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk).

Anschrift: Askanischer Platz 1, 10963 Berlin; Telefon: 030 269310; Internet: www.vdek.com.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten