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Europäischer Rat | bpb.de

Europäischer Rat

Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission, unterstützt von den Ministern für Auswärtige Angelegenheiten und einem Mitglied der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt mehrmals im Jahr. Er wird in den Verträgen im Unterschied zum Interner Link: Ministerrat (siehe dort) nicht als Organ der EU bezeichnet, ist aber die oberste Instanz in der Union. Er hat sich sozusagen als »Europäischer Gipfel« 1974 »aus Gewohnheit« gebildet und wurde erst 1986, als man durch die Einheitliche Europäische Akte die Gründungsverträge der EU änderte, namentlich in die Vertragstexte aufgenommen.

Der Europäische Rat verhandelt die Grundsatzfragen der Weiterentwicklung der EU, bestimmt die allgemeinpolitischen Grundsätze und Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und arbeitet eng mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament zusammen. Der Rat kann einem EU-Mitgliedstaat bei schweren und anhaltenden Verletzungen der Grundrechte das Stimmrecht und sonstige Rechte entziehen. 2009 wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rats geschaffen, der den Gipfeltreffen vorsitzt. Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten