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Finanzmarktstabilisierungsfonds | bpb.de

Finanzmarktstabilisierungsfonds Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin

im Oktober 2008 zur Bekämpfung der internationalen Interner Link: Finanzmarktkrise geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet wurde. Die Kosten des Fonds wurden zu 65 % vom Bund und zu 35 %, höchstens jedoch 7,7 Mrd. €, von den Bundesländern getragen. Der Fonds lief Ende 2015 aus und wurde vom europäischen Bankenabwicklungsmechanismus abgelöst.

Der Fonds hatte ein Volumen von 100 Mrd. € und diente der Risikoübernahme und Beteiligung an Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, die durch die internationale Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten waren. Bis zu 80 Mrd. € konnten für Kredite zur Beteiligung an solchen Unternehmen aufgenommen werden. Im Rahmen des SoFFin war die Finanzmarktstabilisierungsanstalt darüber hinaus berechtigt, Garantien und Bürgschaften bis zu einer Höhe von 420 Mrd. € für Kredite der begünstigten Banken und Finanzinstitute untereinander zu übernehmen (Interbanken-Kredite), damit der Kreditverkehr der Finanzinstitute wieder aktiviert werden konnte (Kreditklemme). Wer Mittel aus dem SoFFin in Anspruch nahm, musste eine marktübliche Vergütung oder angemessene Verzinsung entrichten und auch bestimmte Auflagen (z. B. bezüglich Geschäftspolitik, Höhe des Eigenkapitals und der Managergehälter) erfüllen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten