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Gebrauchtwaren | bpb.de

Gebrauchtwaren Secondhandshops, Sozialkaufhäuser, Gebrauchtwagen

schon benutzte (englisch auch »second-hand«, aus zweiter Hand) Waren, die meist in besonderen Secondhandshops, aber auch über Internetauktionshäuser angeboten werden, z. B. Bekleidung, Spielsachen. Bei hochwertigen und auch hochpreisigen Gütern, z. B. Schmuck, sollte sich der Kunde die Echtheit bescheinigen lassen, um seine Rechte wahren zu können. Eine preiswerte Einkaufsmöglichkeit für Gebrauchtwaren stellen für Bezieher niedriger Einkommen Sozialkaufhäuser dar, meist in Trägerschaft von Wohlfahrtsorganisationen.

Nach dem Schuldrecht des BGB gilt ab 2002 generell für Gebrauchtwaren die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Händler; dieser kann sie bis auf ein Jahr verkürzen. Dies gilt auch für den Kauf von Gebrauchtwagen. Hier muss der Verkäufer auch für die Eigenschaften des Fahrzeugs einstehen, die er bei Vertragsabschluss zugesichert hat; dafür haftet er auch. Dazu gehören z. B. Angaben über das Alter/Baujahr, Kilometerleistung, Begriffe wie »unfallfrei« (das Fahrzeug darf vorher keinen erheblichen Schaden erlitten haben), »TÜV neu …« (der Wagen muss bei der Übergabe verkehrssicher sein).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten