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Geschäftsführung | bpb.de

Geschäftsführung Vertretung

die mit der Leitung eines Unternehmens ausgeübte Tätigkeit, bezieht sich auf das Innenverhältnis der Gesellschafter einer OHG oder der Mitglieder eines Vorstands untereinander, d. h. ihre Rechte und Pflichten im Unternehmen. Die Beziehungen im Außenverhältnis, zu Kunden, Banken, Lieferanten betrifft die Vertretung, z. B., wer im Vorstand verhandelt mit Banken, wer schließt Kaufverträge mit Lieferanten.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten