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Girosammelverwahrung | bpb.de

Girosammelverwahrung Sammelverwahrung

Bezeichnung für die Verwahrungsart von Wertpapieren der gleichen Gattung. Die Verwahrung erfolgt durch das Kreditinstitut auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) hat der Kunde bei der Sammelverwahrung kein Eigentumsrecht an den von ihm abgelieferten Papieren. Er wird vielmehr zum Miteigentümer nach Bruchteilen am Sammelbestand der betreffenden Gattung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten