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Handwerkskammer | bpb.de

Handwerkskammer HWK

die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zur Interessenvertretung und Selbstverwaltung des Handwerks in einem bestimmten Bezirk. Die Handwerksbetriebe sind zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtet. Aufgaben der Handwerkskammern sind z. B. die Führung der Handwerksrolle, in die sämtliche Mitgliedsbetriebe eingetragen werden, die Organisation und Durchführung von Prüfungen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung oder die betriebswirtschaftliche, rechtliche oder organisatorische Beratung von Handwerksbetrieben.

Die 53 Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht durch das jeweilige Landeswirtschaftsministerium. Sie gehören dem Interner Link: Zentralverband des Deutschen Handwerks (siehe dort) an.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten