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Internetauktion | bpb.de

Internetauktion Onlineauktion, Internetauktionshäusern

Versteigerung von eigenen oder fremden Waren im Internet. Die Anbieter und Käufer treten dazu über die technischen Plattformen von Internetauktionshäusern (z. B. eBay®) mit einander in Verbindung. Bei der Versteigerung legt im Allgemeinen der Anbieter eine Zeitspanne fest, nach deren Ablauf die Auktion endet, gegebenenfalls bestimmt er auch einen Mindestpreis. Wer am Schluss des Versteigerungszeitraums das höchste Gebot abgegeben hat, gewinnt die Auktion. Nach Abschluss der Auktion kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande, der von beiden Seiten erfüllt werden muss.

Außer Onlineauktionen ermöglicht das System auch den Handel zu Festpreisen (E-Commerce). Für immer mehr Menschen sind diese Auktionshäuser zu lohnenden Geschäftsmodellen geworden, die neben- und hauptberuflich genutzt werden (Interner Link: Internetshopping , siehe dort). Die Betreiber einer Plattform für Versteigerungen im Internet können laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Anbieter auf dieser Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten. Versteigerungserlöse müssen gegebenenfalls versteuert werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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