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Kirchensteuer | bpb.de

Kirchensteuer Bundeszentralamt für Steuern

die den Kirchen zustehende Steuer, die mit der Lohnsteuer abgezogen wird und den Kirchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Durch Artikel 137 der Weimarer Verfassung von 1919, dieser wurde 1949 auch Bestandteil des Grundgesetzes, hat der Staat das Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, garantiert. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Jahreseinkommensteuer, wovon je nach Bundesland 8 % oder 9 % als Kirchensteuer erhoben wird. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird sie von den Finanzämtern festgesetzt. Bei den Lohnsteuerpflichtigen berechnet der Arbeitgeber die Kirchensteuer nach dem am Wohnsitz geltenden Steuersatz und führt sie zusammen mit der Einkommensteuer (Lohnsteuer) an das Finanzamt ab.

Auch auf die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird Kirchensteuer erhoben, die die abzugsverpflichteten Banken ans Finanzamt abführen. Dazu wird die Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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